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Nachbeurkundungen (§§34, 36 PStG)

Eine Geburt, ein Sterbefall oder eine Eheschließung/Lebenspartnerschaft im Ausland können Sie in einem gebührenpflichtigen Antragsverfahren hier in Deutschland vom Standesamt nachbeurkunden lassen. Dies bedeutet, es wird ein deutsches Register angelegt, aus welchem deutsche Urkunden ausgestellt werden können. Grundvoraussetzung für dieses Verfahren ist, dass die betreffende Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

In folgenden Fällen ist eine Nachbeurkundung möglich:

Bei Geburt
Die Person, deren Geburt im Ausland nachbeurkundet werden soll, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Bei Tod
Der Verstorbene muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Bei Eheschließung/Lebenspartnerschaft
Einer der Ehegatten/Lebenspartner muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Für die Nachbeurkundung einer Geburt, eines Sterbefalles oder einer Eheschließung/Lebenspartnerschaft ist das Standesamt Weißenfels zuständig, sofern ein Antragsberechtigter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Weißenfels hat.

Die Information, welche Unterlagen zur Nachbeurkundung benötigt werden erhalten Sie beim Standesamt Weißenfels. Bitte melden Sie sich dazu persönlich während der Sprechzeiten beim Standesamt. Dieses informiert Sie auch, ob Sie antragsberechtigt sind und welche Gebühren entstehen.