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Auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchStG) hat die Stadt Weißenfels eine Schiedsstelle eingerichtet. Diese ist mit drei Schiedspersonen besetzt und zuständig für diverse Streitigkeiten der Einwohner der Stadt Weißenfels einschließlich seiner Ortsteile.

Bei folgenden Streitigkeiten werden die Schiedspersonen auf Antrag tätig:

Eine freiwillige Streitschlichtung kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche durchgeführt werden. Dabei ist das Schlichtungsverfahren der Schiedsstelle darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege eines Vergleiches beizulegen. Solche vermögensrechtlichen Ansprüche sind z. B. Ansprüche aus Rechtsgeschäften des täglichen Lebens, auf Schadenersatz, Schmerzensgeld, Herausgabe, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, Beachtung der Hausordnung oder Wahrung nachbarrechtlicher Belange.

Bei einer obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist eine gerichtliche Klage erst zulässig, nachdem die Parteien versucht haben, den Streit zunächst gütlich beizulegen und dies scheitert. Dies betrifft alle Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert 750 € nicht übersteigt, Nachbarschaftsstreitigkeiten (z. B. wegen Überhang von Ästen und Wurzeln, Hinüberfallen von Laub und Früchten, Grenzbäumen, Lärm, Rauch, Grenzabstand von Pflanzen) sowie wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden.

Das Sühneverfahren in Strafsachen vor Erhebung der Privatklage betrifft Beleidigungen, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, Bedrohung und die Verletzung des Briefgeheimnisses. Die Klage ist erst zulässig, nachdem ein Sühneversuch vor der Schiedsstelle erfolglos versucht worden ist.

Folgende Schiedspersonen sind für Sie da und kümmern sich um Ihr Anliegen:

Schiedsstelle Nr. 1 Schiedsstelle Nr. 2
Herr Reinhard Fekl Herr Thomas Janssen
zuständig für alle Streitigkeiten, wenn der Antragsgegner seinen Wohnsitz
in der Kernstadt der Stadt Weißenfels hat
zuständig für alle Streitigkeiten, wenn der Antragsgegner seinen Wohnsitz
in den Ortsteilen der Stadt Weißenfels hat

Stadt Weißenfels
Rechtsamt
-z.Hd. Schiedsstelle Nr. 1 -
Markt 1
06667 Weißenfels

E-Mail: schiedsstelle1wsf@gmx.de

erreichbar unter der Telefonnummer 0157/80696488

Dienstag : 13:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch : 15:00 - 17:00 Uhr

Stadt Weißenfels
Rechtsamt
-z.Hd. Schiedsstelle Nr. 2-
Markt 1
06667 Weißenfels

E-Mail: schiedsstelle2wsf@gmx.de

erreichbar unter der Telefonnummer 0157/80696490

Donnerstag : 15:30 - 18:00 Uhr

Hinweis zum Verfahren:

Üblicherweise erfolgt die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens mittels Antragsschrift. Eine Antragsschrift muss an die Schiedsstelle gerichtet sein und Namen, Vornamen und Anschrift der Parteien, die Beschreibung des Streitgegenstandes, des Begehrens und die Unterschrift des Antragstellers oder seines Bevollmächtigten enthalten.

Die Schiedsstellen erheben für ihre Tätigkeit eine Gebühr bis zu einer Höhe von 75 € (je nach Umfang und Schwierigkeit des Falles), welche als Kostenvorschuss mit Antragstellung fällig ist. Darüber hinaus werden Schreibauslagen für die Aufnahme von Anträgen, für Mitteilungen an die Parteien sowie die Ausfertigung und Abschriften von Protokollen und Bescheinigungen erhoben sowie Auslagen für Zustellungen an die Parteien und ggf. die Entschädigung eines hinzugezogenen Dolmetschers. Im Falle des Zustandekommens eines Vergleiches beträgt die Gebühr 50 €. Eine Regelung über die Kostentragungspflicht zwischen den beteiligten Parteien kann im Vergleich individuell geregelt werden.

Bei weiteren Fragen zur Zuständigkeit oder im Falle eines Klärungsbedarfs vor Einleitung eines Schiedsverfahrens wenden Sie sich bitte an das Rechtsamt der Stadt Weißenfels unter der Telefonnummer +49 3443/ 370-301.