Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Was ist das Baulastenverzeichnis?
Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt und enthält öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern. Durch eine Baulast verpflichtet sich ein Eigentümer zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen, das sich auf sein Grundstück bezieht und die Bebaubarkeit oder Nutzung eines anderen Grundstücks ermöglicht.
Typische Beispiele sind:
- Abstandsflächenbaulasten
- Stellplatzbaulasten
- Zuwegungs- oder Erschließungsbaulasten
- Vereinigungsbaulasten
Baulasten wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern und können daher den Wert und die Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks beeinflussen
Wie erfolgt die Antragsstellung?
Die Antragsstellung kann vor Ort in der Behörde oder direkt Online gestellt werden.
Hier finden Sie den Online Dienst zur Beantragung einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.
Wann ist eine Auskunft sinnvoll?
Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis empfiehlt sich insbesondere:
- vor dem Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie
- vor der Planung eines Bauvorhabens
- bei Grundstücksteilungen
- zur Klärung bestehender Nutzungs- oder Bebauungsbeschränkungen
- im Rahmen von Finanzierungs- und Beleihungsverfahren
Die Auskunft gibt Aufschluss darüber, ob und welche Baulasten für ein Grundstück eingetragen sind.
Wer kann eine Auskunft beantragen?
Eine Einsicht oder Auskunft kann erhalten, wer ein berechtigtes Interesse nachweist. Dies sind beispielsweise:
- Grundstückseigentümer
- Erbbauberechtigte
- bevollmächtigte Personen
- Kaufinteressenten
- Kreditinstitute
- Notare
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure
Das berechtigte Interesse ist bei der Antragstellung darzulegen.