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Datum: 05.04.2022

Vorsicht beim Autoverkauf an Privatpersonen

Bei privatem Autohandel ist äußerste Vorsicht geboten. Die Stadt Weißenfels empfiehlt ihren Bürgerinnen und Bürgern, keine Kaufverträge mit unseriösen Privatpersonen abzuschließen. In den vergangenen Monaten gab es in der Saalestadt mehrere Betrugsfälle, die vor allem von Personen mit osteuropäischem Migrationshintergrund ausgingen.

Wer sein Auto privat verkaufen möchte, sollte es vorher unbedingt bei der Zulassungsstelle abmelden. Auf Versprechungen seitens des Käufers ist kein Verlass. In Weißenfels häufen sich die Fälle, in denen im Nachhinein Rechtsverstöße mit dem Fahrzeug begangen werden. Der eingetragene Halter muss dann damit rechnen, dass er die Kosten für ordnungsbehördliche Maßnahmen oder für begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten tragen muss.

Zu einer wahren Plage haben sich beispielweise Autos entwickelt, die ohne Zulassung im öffentlichen Raum geparkt werden. Von Juni 2020 bis Dezember 2021 waren es in Weißenfels knapp 230 Fahrzeuge ohne Zulassung. Im ersten Quartal 2022 wurden auch schon wieder 51 Autos ohne Zulassung in der Saalestadt festgestellt. Über das Kennzeichen oder die Fahrzeugidentifikationsnummer kann der Halter ermittelt werden. Nicht selten stellt sich heraus, dass die Kostenforderung den Vorbesitzer des Fahrzeuges erreicht. Liegt jedoch kein Kaufvertrag für das Auto vor oder entspricht dieser nicht den rechtlichen Anforderungen, muss der letzte eingetragene Halter die Kosten tragen. Bei Knöllchen, Abschleppdienst, Verwahrung und Verschrottung des Fahrzeuges können große Summen zusammenkommen. 

Beim Autoverkauf an Privatpersonen ist deshalb unbedingt auch auf einen ordnungsgemäßen Kaufvertrag zu achten. Bürgerinnen und Bürger sollten sich den Personalausweis des Käufers vorlegen lassen und die persönlichen Daten (Name, Anschrift usw.) in den Kaufvertrag sorgsam übertragen. Bei Ausweisdokumenten von ausländischen Personen ist es ratsam, sich die Meldebescheinigung vorlegen zu lassen, da hieraus die notwendigen Angaben beispielsweise zur Wohnanschrift in Deutschland entnommen werden können. Beim Weißenfelser Ordnungsamt häufen sich die Fälle, in denen formlose Verträge den Autoverkauf dokumentieren sollen. Im Nachgang stellte sich aber wiederholt heraus, dass die Käufe mittels gefälschter Ausweise durchgeführt wurden oder diese Personen nirgendwo gemeldet sind. Kann der Käufer keinen ordnungsgemäßen Nachweis des Verkaufes in Form eines Kaufvertrages vorweisen, haftet der letzte eingetragene Halter. In den beschriebenen Fällen traten vor allem Personen mit osteuropäischem Migrationshintergrund als Käufer auf. Da es sich bei dem Verkauf von Fahrzeugen um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt, können betroffene Bürgerinnen und Bürger ihre Ansprüche nur mühsam über den zivilrechtlichen Weg geltend machen.

Die Stadt Weißenfels empfiehlt beim Autoverkauf an Privatpersonen zudem, auf eine Barzahlung zu bestehen und die Fahrzeugpapiere (vor allem aber die Zulassungsbescheinigung Teil II - Fahrzeugbrief) erst nach Erhalt des Geldes aus den Händen zu geben. Ablenkungsversuchen sollte mit äußerstem Misstrauen begegnet werden. In mehreren Fällen wurden in Weißenfels schon betrügerische, strafbare Methoden angewandt, um an die Fahrzeugpapiere zu gelangen.