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Ehefähigkeitszeugnisse

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung der Behörde des Heimatlandes, dass einer Eheschließung kein in den Gesetzen dieses Landes begründetes Ehehindernis entgegensteht. Im Ehefähigkeitszeugnis müssen beide Verlobte genannt sein (§ 69b PSTG). Für deutsche Verlobte, die im Ausland heiraten wollen und dazu ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, ist für die Ausstellung der Standesbeamte des Wohnortes zuständig. Ausländer, die in Deutschland heiraten möchten, müssen aus ihrem Heimatstaat ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Stellt der Heimatstaat keine Ehefähigkeitszeugnisse aus, so kann der Präsident des Oberlandesgerichtes Naumburg Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses erteilen. Die Beantragung erfolgt über das Standesamt. Bitte informieren Sie sich im Standesamt.