Falknerjagdschein ändern lassen
Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Falknerjagdschein eintragen lassen.
Allgemeine Informationen
Hat sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Falknerjagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Jagdschein
- Falknerjagdschein
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Siehe auch
- Falknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Falknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Falknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Falknerjagdschein-Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Falknerjagdschein-Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Falknerjagdschein-Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen