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Falknerjagdschein ändern lassen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Falknerjagdschein eintragen lassen.

Allgemeine Informationen

Hat sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Falknerjagdschein
  • Änderung von Namen oder Wohnsitz

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Jagdschein
  • Falknerjagdschein

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Siehe auch