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Lärmaktionsplan der Stadt Weißenfels

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt seit dem 24.06.2005 in den §§ 47a-f die Umsetzung der 2002 vom Europäischen Parlament beschlossenen Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG), die die Mitgliedsstaaten zu einer Lärmminderungsplanung nach einheitlichen Vorgaben verpflichtet. Planungsinstrumente sind die Erfassung von „belästigendem oder gesundheitsschädlichem“ Verkehrs- und Industrielärm als Bestandsaufnahme (Lärmkartierung) und die Entwicklung von Lärmminderungsmaßnahmen zur Verbesserung der Situation (Lärmaktionsplanung).

Die Zuständigkeit dieser Aufgaben weist § 47e BImSchG den Verkehrslärm der Straßen den Gemeinden zu. Das BImSchG sieht nach der Umgebungslärmrichtlinie eine erstmalige Erstellung und regelmäßige Fortschreibung der Lärmkarten und der Lärmaktionspläne in einem 5jährigen Rhythmus vor. Der Aufstellungs- und Überprüfungsprozess begann am 30.06.2007 mit der Lärmkartierung der sogenannten 1. Stufe.

Die Lärmkartierung für die 3.Stufe, die für Straßen mit über 3 Mio. Kfz pro Jahr durchzuführen ist, wurde vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt vorgenommen und den betroffenen 57 Gemeinden zur weiteren Lärmaktionsplanung übermittelt. Gleichzeitig erfolgte vom 22.08. bis 30.11.2017 eine 1.Phase der Bürgerbeteiligung.

Durch das Land wurden die Bundesautobahnen A9 und A38, die Bundestraße B87 im Bereich der Naumburger Straße und die B91n zum Verkehrslärm kartierthttps://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Laerm/Laermkartierung/Dritte_Stufe/Weissenfels_LK.pdf . Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurden durch die Stadt Weißenfels noch die B87 im Bereich der Langendorfer Straße und der Käthe-Kollwitz-Straße sowie die Selauer Straße im Ortsteil Borau auch auf Grund der Öffentlichkeitsbeteiligung untersucht und einbezogen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans zur 3. Stufe der EU-Lärmkartierung wurde am 21.06.2018 beschlossen und lag vom 09.07.2018 bis zum 10.08.2018 öffentlich aus und wurde auch auf der Homepage der Stadt Weißenfels veröffentlicht.

Am 25.10.2018 wurden die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise im Rahmen der Abwägung behandelt und der Lärmaktionsplan beschlossen.

Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt (EAB) hat am 18.07.2018 den Teil B des Lärmaktionsplans 2018 veröffentlicht. Dieser Plan befasst sich mit Lärmbelastungen an den Haupteisenbahnstrecken (mehr als 30.000 Züge/Jahr bzw. 82 Züge/Tag). https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermaktionsplanung/laermaktionsplanung_node.html#doc1528342bodyText6