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Fischereiabgabe zahlen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Wenn Sie sich einen Fischereischein ausstellen lassen, müssen Sie zusätzlich zur Gebühr die Fischereiabgabe entrichten.

Allgemeine Informationen

Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.

Gebühren

  • Gebühr: 6,00 Euro
    Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre pro Jahr
  • Gebühr: 1,00 Euro
    Für Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine pro Jahr
  • Gebühr: 125,00 Euro
    Für Fischereischeine auf Lebenszeit

Rechtsgrundlage