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Gebühren bei einer Auslandsadoption bezahlen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Was für Gebühren gibt es im Rahmen einer Adoption eines Kindes aus dem Ausland?

Allgemeine Informationen

Es gibt Gebühren für die Durchführung einer Eignungsprüfung durch eine staatliche Adoptionsvermittlungsstelle und für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens. Die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes informiert über die Höhe der Kosten und begleitet den Prozess.

Im Rahmen der Adoption eines Kindes aus dem Ausland entstehen weitere Kosten. Dabei handelt es sich um Kosten für Flüge, Unterkünfte, Beglaubigungen, Übersetzungen von Urkunden und Eignungsberichten sowie für den Dokumentenversand.
 

Zuständige Stelle

Landesjugendamt

Gebühren

  • Gebühr: 1300,00 Euro
    Für eine Eignungsprüfung nach § 7b Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.
  • Gebühr: 1200,00 Euro
    Für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung nach § 7c Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.

Rechtsgrundlage