Haltung von Nutztieren - Anzeige
Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Allgemeine Informationen
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel
- Gehegewild
- Kameliden
- andere Klauentiere
- Fische in Aquakulturbetrieben
- Bienen
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Gebühren (Kosten)
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.
Fristen
Die Anzeige hat vor der Tierhaltung zu erfolgen.