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Jugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Wenn Ihr Jugendfalknerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

Allgemeine Informationen

Sollten Sie Ihren Jugendfalknerjagdschein verloren haben, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
  • Verlust des Jugendfalknerjagdschein

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendfalknerjagdschein.

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)