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Datum: 02.02.2024

Fundsachenversteigerung: Jetzt noch Empfangsrecht geltend machen

Die Fundsachenversteigerung der Stadt Weißenfels findet am 23. März 2024 statt. Versteigert werden Dinge, die keinem Eigentümer zugeordnet werden konnten und mindestens ein halbes Jahr im Fundbüro der Stadt Weißenfels aufbewahrt wurden. Personen, die etwas verloren oder gefunden haben, sind Empfangsberechtigte. Sie haben bis zum 2. März 2024 das Recht, die verlorenen Sachen einzufordern. Dafür melden sie sich beim Fundbüro in der Großen Burgstraße 1. Nach verlorenen Gegenständen kann auch online gesucht werden: 

Hier finden Sie alle registrierten Fundartikel in Weißenfels.

Bei der Fundsachenversteigerung am 23. März 2024 werden Fahrräder, ein Fernseher, Quad-Helme und andere Gegenstände angeboten. Vorab können die Objekte vor Ort besichtigt werden. Die Fundsachen werden ersteigert, wie gesehen. Es handelt sich um gebrauchte Dinge, die unter Umständen Mängel aufweisen können. Das Mindestgebot vieler Fundsachen liegt unter fünf Euro. Bei Erteilung des Zuschlags muss direkt vor Ort bar bezahlt werden. Interessierte müssen also ausreichend Bargeld mitbringen. Kartenzahlung ist nicht möglich. Nach der Bezahlung werden die Gegenstände ausgehändigt.