Inhalt
Datum: 01.09.2023

Stadtratssitzung August 2023

Der Weißenfelser Stadtrat traf sich am Donnerstag, 31. August 2023, zur Sitzung im Ratssaal am Kloster. 30 Stadträte waren anwesend. Punkte der Tagesordnung waren unter anderem:

Beschlüsse

– Freiwillige Feuerwehr Weißenfels –
Der Weißenfelser Stadtrat hat für die Freiwillige Feuerwehr Weißenfels Sebastian Busch zum Stadtwehrleiter und David Abram zum stellvertretenden Stadtwehrleiter berufen. Beide Kameraden wurden Ende Juni 2023 von den Ortswehrleitern für die Ämter gewählt. Beide besitzen die notwendigen Ausbildungen und Qualifikationen. David Abram wird die Aufgaben der Ausbildung sowie der Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung übernehmen. Der Stadtwehrleiter steht den Leitern der jeweiligen Ortswehren vor.
Der Berufungszeitraum der Stadtwehrleitung endete eigentlich erst am 30. August 2024. Aus persönlichen Gründen hatten der bisherige Stadtwehrleiter Frank Berszuck und sein Stellvertreter Sebastian Busch jedoch um einen vorzeitigen Rücktritt und Neuwahlen gebeten.

– Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass die Stadt Weißenfels mehrere Fördermittelanträge beim Land Sachsen-Anhalt für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen stellen soll. Aufgrund der Fördermöglichkeiten kommt es zu Änderungen im Fahrzeugkonzept der Risikoanlayse/ Brandschutzbedarfsplanung vom November 2022.
Das Land Sachsen-Anhalt hat Mitte Juni 2023 die Förderkriterien für die Feuerwehr-Fahrzeugbeschaffung für die Jahre 2026 und 2027 vorgestellt. Aufgrund der hohen Beschaffungskosten für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr ist die Stadt Weißenfels bestrebt, Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.
So sieht die Landesförderung beispielsweise für das Jahr 2027 die Förderung von Tanklöschfahrzeugen vor. Diese Möglichkeit möchte die Stadt Weißenfels für die Ortswehr Großkorbetha nutzen, auch wenn die Ersatzbeschaffung ursprünglich für das Jahr 2026 geplant war und damit um ein Jahr nach hinten verschoben werden muss. Das Land Sachsen-Anhalt kündigte zudem an, Tragkraftspritzenfahrzeuge mit einer Quote von 50 Prozent fördern zu wollen. Diesen hohen Förderansatz möchte die Stadt Weißenfels für die Ortsfeuerwehr Burgwerben im Jahr 2026 nutzen. Ein entsprechender Förderantrag wird eingereicht. Am geplanten Kauf eines neuen Tanklöschfahrzeuges für Burgwerben im Jahr 2029 hält die Stadt Weißenfels aber unabhängig von einer möglichen Förderzusage weiterhin fest. Eine noch höhere Förderquote – nämlich mindestens 75 Prozent – hat das Land Sachsen-Anhalt für Tanklöschfahrzeuge zur Bekämpfung von Wald- und Feldbränden angekündigt. Dabei muss es sich jedoch um ein zusätzliches Fahrzeug handeln (keine Ersatzbeschaffung). Im Katastrophenfall soll es möglich sein, den Wagen aus der Gemeinde herauszuziehen und überregional einzusetzen. Die Stadt Weißenfels wird aufgrund der hohen Förderquote einen Antrag auf Fördermittel stellen. Sollte dieser positiv beschieden werden, wird das Fahrzeug bei der Ortsfeuerwehr in Leißling stationiert.  
Für die Ortsfeuerwehr Langendorf soll bereits im Jahr 2024 und nicht erst im Jahr 2028 ein Löschgruppenfahrzeug beschaffen werden. Grund: Das bisherige Langendorfer Fahrzeug kann dann im Jahr 2024 nach Uichteritz umgesetzt werden. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, dass das Uichteritzer Tragkraftspritzenfahrzeug nach Storkau wechseln kann. In Storkau wird dieses Fahrzeug dringend benötigt, weil der derzeitige Wagen mit Baujahr 1993 ausgemustert werden muss.
Nicht gefördert werden Löschgruppenfahrzeuge. Ein solches Fahrzeug benötigt aufgrund der technischen Anforderungen aber die Ortswehr Weißenfels. Die Ersatzbeschaffung war für das Jahr 2027 geplant. Eine Förderung mit Landesmitteln scheidet an dieser Stelle aus. Aufgrund des schlechten technischen Zustandes des Wagens soll der Neukauf auf das Jahr 2026 vorgezogen werden. Im Jahr 2026 soll bei der Feuerwehr Weißenfels zudem ein ABC-Erkunder gekauft werden. Dieses Fahrzeug ist jedoch Bestandteil des Zivilschutzes. Für die Ersatzbeschaffung ist folglich der Bund zuständig. Im Jahr 2027 endet des Weiteren der Leasingzeitraum für das Tragkraftspritzenfahrzeug in Uichteritz. Hier ist eine Übernahme geplant, womit diese Maßnahme ebenfalls nicht für eine Förderung in Frage kommt.

– Jahresabschluss WVW  –
Der Weißenfelser Stadtrat hat den Jahresabschluss 2022 der WVW Wohnungsbau Wohnungsverwaltung Weißenfels GmbH mit einem Jahresüberschuss von etwa 1,07 Millionen Millionen Euro und einer Bilanzsumme von etwa 63,5 Millionen Euro festgestellt. Im Vorjahr lag der Jahresüberschuss bei etwa 1,71 Millionen Euro. Das Ergebnis ergibt sich im Wesentlichen aus erhöhten Aufwendungen für Instandsetzungen und Teilrückbaumaßnahmen sowie aus den erzielten Erlösen aus dem Verkauf von Eigentumswohnungen. Der Jahresüberschuss wird auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen. Der Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Die WVW Wohnungsbau Wohnungsverwaltung Weißenfels GmbH verwaltete im Jahr 2022 insgesamt 2.814 Wohnungen im eigenen Bestand. Davon waren 1.951 Wohnungen vermietet. Die Leerstandsquote betrug insgesamt 27,9 Prozent (6 Prozent davon ist für einen Abriss im Jahr 2023 vorgesehen). Ein Großteil der leerstehenden Wohnungen befindet sich im unsanierten Altbau. Die Gegenüberstellung der Kündigungen und der Neuvermietungen ergab im Jahr 2022 ein Defizit von 36 Mietverträgen. Hauptgründe für die Beendigung von Mietverhältnissen sind der Umzug eines Mieters in ein Altenheim oder der Tod eines Mieters. Zudem wurden im Jahr 2022 Wohnungen aus den Geschäftsbeziehungen zur Firma Tönnies abgewickelt.
Im Jahr 2022 wurden unter anderem etwa 60 Wohnungen umfassend saniert. 21 weitere Wohnungen waren zum Ende des Jahres 2022 noch im Bau. Außerdem haben Arbeiter im Auftrag der WVW mehrere Gebäude am Kugelbergring mit Balkonen ausgestattet. In Weißenfels-West wurden zwei Wohnungen zu einer Etagenwohnung zusammengelegt. Sie sollen verkauft werden.
Darüber hinaus nutzte die WVW Wohnungsbau Wohnungsverwaltung Weißenfels GmbH das Jahr 2022 für die weitere Bereinigung des Immobilienprofils, indem vier unsanierte Altbaubestände verkauft wurden. Für den Käufer gilt eine Sanierungsverpflichtung, die im Grundbuch eingetragen ist. Aufgrund der Nichterfüllung der Sanierungsverpflichtung wurden im Jahr 2022 drei bereits veräußerte Objekte von der WVW zurückerworben. Außerdem hat das Unternehmen auf Wunsch der Stadt Weißenfels drei Altbauobjekte gekauft. Die hohe Nachfrage am Grundstücksmarkt ermöglichte es der WVW zudem, 56 Eigentumswohnungen zu veräußern.
In den kommenden Jahren wird sich die WVW auf den schrittweisen Umbau von Teilen des Immobilienbestandes zur langfristigen Bestandssicherung konzentrieren. So sollen in den Stadtteilen Süd und Nord Häuser komplett abgerissen werden. Am Kugelberg sind Teilrückbauten geplant. Zudem steht die Aufwertung der Bestände auf dem Plan.  

– Anbindung MEG-Firmengelände an B176 –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig den Entwurf des Bebauungsplanes „Anbindung B176 Roßbach“ beschlossen. Bestandteil des Plans ist auch eine Begründung einschließlich Umweltbericht. Die geplante Baumaßnahme betrifft den Weißenfelser Ortsteil Pettstädt. Ziel der Planungen ist eine neue Verkehrsanbindung zwischen dem Ende der Südstraße im Ortsteil Roßbach (Stadt Braunsbedra) und der B176. Eigentümerin der Straße ist die Stadt Braunsbedra. Ein Teil der Strecke verläuft jedoch auf Weißenfelser Terrain, weshalb die Saalestadt planungsrechtlich für diesen Teil zuständig ist.
Der Ausbau der Straße wird notwendig, weil die MEG Roßbach GmbH ihr Betriebsgelände im Ortsteil Roßbach erweitern möchte. Die Erschließung des Firmengeländes an die B176 ist unumgänglich, um den ansteigenden LKW-Verkehr zu bewältigen. Der derzeitige Weg ist für diesen Verkehr nicht ausgebaut. Die Kosten für die Beauftragung des Planungsbüros und für den Bau übernimmt die MEG Roßbach GmbH. Es ist vorgesehen, die Straße zweispurig auszubauen und somit LKW-Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Nordöstlich des Ortsteils Pettstädt soll eine Kreuzung errichtet werden. Der regional bedeutsame Dolmenradweg und der ökumenische Pilgerweg, die vor Ort verlaufen, werden bei den Planungen berücksichtigt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes im Zeitraum von Mai bis Juni 2023. Es sind keine Hinweise eingegangen. Die berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden am Planverfahren beteiligt. Anmerkungen werden berücksichtigt.

– Schlossgarten/ Küchengarten –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, für den Bereich des östlichen Schlossgartens einen städtebaulichen Rahmenplan aufzustellen (27 Stimmen dafür, 1 dagegen, 1 Enthaltung, 1 Befangene). Im Vorfeld soll aber zunächst eine geschichtliche und denkmalrechtliche Auseinandersetzung mit dem Gelände erfolgen. Die Stadt Weißenfels stellt hierfür 50.000 Euro im Haushalt ein. Ziel ist es, vor Ort ein generationsübergreifendes Wohnprojekt in einer parkartigen Umgebung zu realisieren. Laut Oberbürgermeister Martin Papke soll das historische, architektonische Erbe bewahrt werden. Die Interessen des Privatinvestors und der Öffentlichkeit sollen in Einklang gebracht werden. Die Attraktivität von Weißenfels als Wohnstandort soll gesteigert werden.
Die Fläche des ehemaligen östlichen Schlossgartens liegt aktuell größtenteils brach. Aufgrund ihrer zentralen Lage unweit der Innenstadt und des Schlosses, der landschaftlichen Einbettung, der Historie und der bereits vorhandenen Erschließung durch die Zeitzer Straße ist das städtebauliche Aufwertungspotential jedoch sehr hoch. Der Stadt Weißenfels gehören die Flächen rund um die Sporthalle mit einer Größe von einem Hektar. Einem weiteren Eigentümer gehören im nördlichen Bereich weitere 2,5 Hektar Land. Diese beiden wesentlichen Akteure sind sich einig, mit Hilfe eines städtebaulichen Rahmenplans eine zukünftige bauliche Entwicklung voranzutreiben. Die Kosten für den städtebaulichen Rahmenplan werden anteilig nach Fläche durch die beiden Eigentümer getragen.

– Erneuerbare-Energien-Gesetz –
Die Stadt Weißenfels wird künftig vom Ertrag von Wind- und Solarenergieanlagen auf dem Stadtgebiet profitieren. Seit dem 1. Januar können Kommunen am Ertrag dieser Anlagen beteiligt werden. Grundlage hierfür ist das beschlossene Erneuerbare-Energien-Gesetz. Demnach kann den Gemeinden von den Betreibern ein Betrag von 0,2 Cent pro Kilowattstunde angeboten werden.
In Weißenfels gibt es die SEW Solarenergie Weißenfels GmbH & Co KG in Borau und die Windpark Zorbau GmbH & Co KG in Zorbau. Ersten Schätzungen zufolge kann die Stadt Weißenfels von beiden Unternehmen pro Jahr insgesamt etwa 20.400 Euro erhalten. Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass die Kommune diese Zuwendungen annehmen soll.