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Datum: 21.10.2022

Stadtratssitzung Oktober 2022

Der Weißenfelser Stadtrat traf sich am Donnerstag, 20. Oktober 2022, zur Sitzung im Ratssaal am Kloster. 33 Stadträte waren anwesend. Punkte der Tagesordnung waren unter anderem:

Beschlüsse

–Gloria –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, dass der ehemalige Filmpalast Gloria zu einem Indoorspielplatz und Aufenthaltsort für alle Generationen umgestaltet werden soll (28 Stimmen dafür, 5 Enthaltungen). Demnach soll im Gloria ein Aufenthaltsbereich für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Auch eine Kletterwand für Jugendliche und junge Erwachsene ist geplant. Auf der Freifläche des Glorias soll außerdem ein Spielplatz errichtet werden. Ergänzt wird das Angebot durch einen Gastronomiebetrieb. Die Räte folgen damit dem Vorschlag des Oberbürgermeisters Martin Papke und der Stadtverwaltung. Die Ergänzung der Nutzung um eine Möglichkeit für Filmvorführungen wurde von den Räten mehrheitlich abgelehnt. Stadtrat Johannes Kunze (SPD) hatte einen solchen Antrag in der Sitzung gestellt.
Die Stadt Weißenfels erhält aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ Fördermittel in Höhe von 800.000 Euro für die Maßnahme „Zukunftsperspektive Gloria Filmpalast“. Damit gehört die Saalestadt zum elitären Kreis von gerade einmal 18 Kommunen, die das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Jahr 2022 für eine Förderung ausgewählt hat. Im Rahmen der zweiten Stufe des Förderantrages muss die Stadt Weißenfels dem Bund bis zum 1. November 2022 mitteilen, wie das Gloria künftig konkret genutzt werden soll. Eine Entscheidung des Stadtrates war deshalb dringend notwendig.
Mit den Fördermitteln möchte die Stadt Weißenfels einen Planungswettbewerb für Architekten durchführen, in dessen Rahmen verschiedene Lösungsvarianten vorgestellt werden, wie das Gloria als Indoorspielplatz und Aufenthaltsort für alle Generationen umgestaltet werden kann. Auch bauvorbereitende Maßnahmen (Bauforschung, restauratorische Untersuchungen,…) sowie die Erstellung eines Betriebskonzeptes sind förderfähig.

– Neubau Saalebrücke: Farbgestaltung –
Der Weißenfelser Stadtrat hat dafür gestimmt, dass die neue Saalebrücke komplett in der Farbe „Eisenglimmer“ gestrichen werden soll (23 Stimmen dafür, 6 dagegen, 4 Enthaltungen). Hinter dem Begriff verbirgt sich ein dunkles Grau, das auch schon bei der Pfennigbrücke, Pollern und anderen Gegenständen in der Innenstadt verwendet wurde. Die neue Große Saalebrücke passt sich damit harmonisch in das städtische Bild ein.
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd, plant ab Januar 2024 einen Neubau der Großen Saalebrücke in Weißenfels. Dafür soll zunächst die alte Brücke zurückgebaut werden, um dann an gleicher Stelle eine Stabbogenbrücke zu errichten. Die geplante Bauzeit beträgt 24 Monate. Für die farbliche Gestaltung hatte die Behörde der Stadt Weißenfels vier Varianten vorgeschlagen. Neben einem kompletten Anstrich in „Eisenglimmer“ standen folgende Vorschläge zur Auswahl:

-          Bogen und Träger in Blau sowie Geländer, Abhänger und Straßenbeleuchtung in Grau

-          Geländer und Abhänger in Blau sowie Bogen, Träger und Straßenbeleuchtung in Grau

-          Bogen in Gelb, Träger in Blau sowie Geländer, Abhänger und Straßenbeleuchtung in Grau


– Strukturentwicklungs- und Wirtschaftsfördergesellschaft des Burgenlandkreises –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, dass die Stadt Weißenfels Gesellschafter der neu gegründeten Strukturentwicklungs- und Wirtschaftsfördergesellschaft (SEWIG) des Burgenlandkreises werden soll (32 Stimmen dafür, 1 dagegen). Geschäftsanteile in Höhe von 11,23 Prozent (entsprechend des Weißenfelser Bevölkerungsanteiles im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung des Burgenlandkreises) sollen unentgeltlich erworben werden.
Mit der Gründung der SEWIG möchte der Burgenlandkreis den anstehenden Strukturwandel um den Kohleausstieg nutzen, um die Wirtschaftskraft des Landkreises noch mehr zu stärken, die wirtschaftliche Infrastruktur zu verbessern und Arbeitsplätze zu schaffen. Mit der SEWIG ist dies auch außerhalb der Verwaltungsstruktur möglich. Das Stammkapital der SEWIG in Höhe 25.000 Euro hat der Burgenlandkreis zunächst übernommen und in voller Höhe eingebracht.
Städte und Gemeinden des Landkreises können Mitgesellschafter der SEWIG werden und so selbst aktiv Einfluss auf die Ansiedlungspolitik nehmen. Alle Mitgesellschafter – auch kleine Gemeinden – können auf starke und flexible Vermarktungs- und Ansiedlungsleistungen zugreifen. Ziel ist es, eine gemeinsame Ansiedlungsstrategie zu entwickeln.
Die Stadt Weißenfels möchte im Hinblick auf die beabsichtigte Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes an der A9 Geschäftsanteile erwerben. Auch die Städte Hohenmölsen, Teuchern und Lützen prüfen derzeit den Erwerb von Geschäftsanteilen, da sie ebenfalls Flächen des interkommunalen Gewerbegebietes an der A9 besitzen. Die SEWIG soll die Projektträgerschaft für das Vorhaben übernehmen und könnte dann auch Fördermittel beantragen. Die SEWIG fungiert als unabhängige Instanz, organisiert die Planung, entwickelt das Gewerbegebiet, vermarktet Flächen und vertritt die beteiligten Kommunen. 


– Unterhaltungsverband „Mittlere Saale – Weiße Elster“  –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig für die Änderung der Satzung der Stadt Weißenfels zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Mittlere Saale – Weiße Elster“ gestimmt. 
Die Stadt Weißenfels muss als Mitglied des Unterhaltungsverbandes „Mittlere Saale – Weiße Elster“ Beiträge für die Unterhaltung der Gewässer erster und zweiter Ordnung zahlen. Die Beiträge legt die Stadt auf die Eigentümer um. Die Änderung der Satzung war aufgrund der geänderten Beitragssätze notwendig. Auf Grundlage der geänderten Satzung kann die Stadt Weißenfels rückwirkend für das Jahr 2021 die Umlage erheben.
Der Beitragsbescheid 2021 des Unterhaltungsverbandes „Mittlere Saale – Weiße Elster“ weist einen Gesamtbetrag in Höhe von etwa 130.000 Euro aus. Der Verbandsbeitrag setzt sich dabei aus dem Grundbeitrag (11,3 Euro pro Hektar; = Flächenbeitrag und anteilige Verwaltungskosten) und einem Erschwernisbeitrag (7,6 Euro pro Hektar für das Jahr 2021) zusammen. Der Erschwernisbeitrag entfällt nur auf die Flächen, die nicht der Grundsteuer A unterliegen.


– Verein Höfische Weihnacht Weißenfels e.V. –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dem Verein Höfische Weihnacht Weißenfels e.V. zum 1. Januar 2023 beizutreten. Damit verbunden ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von derzeit 100 Euro. Die Stadt erwirkt ein einfaches Stimmrecht bei Abstimmungen des Vereins.
Bereits seit dem Jahr 2009 arbeiten die Stadt Weißenfels und der Verein Höfische Weihnacht Weißenfels e.V. zusammen. Es hat sich eine enge Kooperation zwischen Verein und städtischem Veranstaltungsmanagement entwickelt. Bisher war die Kommune jedoch vordergründig beratend tätig und unterstützte die Aktionen des Vereins mit Sachleistungen. Einfluss auf die Vereinsaktivitäten hatte die Stadt nicht. Der Vereinsbeitritt soll die enge Zusammenarbeit auf ein rechtlich sauberes Fundament heben.
Der Verein Höfische Weihnacht Weißenfels e.V. wurde im Jahr 2012 durch Gewerbetreibende der Weißenfelser Innenstadt gegründet. Die Mitglieder hatten im Jahr 2007 die „Höfische Weihnacht“ zum Leben erweckt und dann alljährlich am ersten Adventssonntag organisiert und durchgeführt. Mittlerweile bereichert der Verein mit weiteren Aktivitäten wie der alljährlichen „Höfischen Weinnacht“ Mitte Juni und dem „Trödeln in den Höfen“ (3x von 2014 bis 2016) das Weißenfelser Veranstaltungsprogramm.


– Förderung Literaturkreis Novalis und Heimatnaturgarten  –
Der Weißenfelser Stadtrat hat für das Jahr 2023 institutionelle Förderungen für den Literaturkreis Novalis e.V. in Höhe von 52.200 Euro und für den Heimatnaturgarten Weißenfels in Höhe von bis zu 500.000 Euro (mindestens jedoch 350.000 Euro) beschlossen.
Der Literaturkreis Novalis e.V. betreut seit mehr als 20 Jahren die Gedenkstätte im Novalishaus und sorgt für eine personelle Besetzung während der Öffnungszeiten. Er führt zehn Veranstaltungen pro Jahr durch und bietet auf Anfrage Führungen im Museum an. Die Fördersumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 10.900 Euro erhöht. Grund sind die steigenden Personalkosten aufgrund der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes.
Die Heimatnaturgarten Weißenfels gGmbH betreibt seit dem Jahr 2004 den gleichnamigen zoologisch-botanischen Garten in Weißenfels. Die Mitarbeiter tragen somit zur Bildung und Erziehung im Sinne des Naturschutzes und zum Schutz von Arten und Lebensräumen bei. Die Fördersumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 150.000 Euro erhöht. Grund sind die steigenden Personalkosten aufgrund der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes und die langjährige nicht erfolgte Lohnanpassung an das branchenübliche Niveau. Die geplanten Gesamtausgaben des Heimatnaturgartens belaufen sich laut Wirtschaftsplan im Jahr 2023 auf 545.000 Euro.
Über den gesamten Zeitraum betrachtet, sind die Gesamtausgaben des Heimatnaturgartens von 220.000 Euro im Jahr 2004 auf 545.000 Euro im Jahr 2023 gestiegen. „Diese Entwicklung darf nicht maßlos werden“, erklärte Oberbürgermeister Martin Papke. Er sei als Stadtoberhaupt dazu verpflichtet, sparsam und wirtschaftlich mit den öffentlichen Geldern umzugehen. Die Stadträte haben sich deshalb mehrheitlich dazu entschlossen, für das Jahr 2023 zunächst nur eine Fördersumme in Höhe des bisherigen Niveaus von 350.000 Euro zu garantieren und die geforderten 500.000 Euro nur in Aussicht zu stellen. Oberbürgermeister Martin Papke soll zeitnah mit dem Heimatnaturgarten eine Vereinbarung über die konkrete Höhe der Zuwendung abschließen.


– Inklusionsspielplatz Neustadtpark –
Der Weißenfelser Stadtrat hat eine überplanmäßige Auszahlung für den geplanten Inklusionsspielplatz mit Calisthenicsanlage im Neustadtpark beschlossen (29 Stimmen dafür, 1 dagegen, 3 Enthaltungen). Nach der öffentlichen Ausschreibung gibt es eine Kostensteigerung von zunächst geschätzten 275.000 Euro auf knapp 417.000 Euro. Die Stadt Weißenfels erhält für das Bauvorhaben seitens des Landesverwaltungsamtes eine finanzielle Unterstützung. Eine Anpassung der Fördermittel von knapp 248.000 Euro auf knapp 375.000 Euro wurde bereits beantragt und genehmigt. Der Eigenanteil der Stadt Weißenfels beträgt nach der Ausschreibung folglich knapp 42.000 Euro (geplant waren zunächst nur etwa 27.000 Euro).
Die Stadt Weißenfels musste bis Ende September 2022 den Zuschlag erteilen. Deshalb hat der Hauptausschuss beschlossen, dass der Auftrag trotz höherer Kosten vergeben werden soll und Oberbürgermeister Martin Papke hat in einer Eilentscheidung die Vergabe genehmigt.
Geplant ist auf dem Inklusionsspielplatz unter anderem ein Rutschturm, der auch von Rollstuhlfahrern genutzt werden kann. Zudem sollen unter anderem eine Nestschaukel und Wipptiere aufgebaut werden. Die Calisthenicsanlage besteht unter anderem aus einem Kombi-Gerät, an dem verschiedene Fitnessübungen wie beispielsweise Klimmzüge, Hangeln oder Beinpressen durchgeführt werden können.  
Trotz dieses Kostenanstieges liegt der Anteil der Eigenmittel immer noch unter dem Niveau des anfänglichen Bauvorhabens. Die Stadt Weißenfels wollte nämlich zunächst nur einen Inklusionsspielplatz im Neustadtpark errichten. Erst nachträglich hatte sich die Kommune dazu entschlossen, den bereits geplanten Inklusionsspielplatz mit einer Calisthenicsanlage (Outdoor-Fitnessgeräte) zu kombinieren. Dadurch wurde seitens des Landesverwaltungsamtes eine finanzielle Unterstützung der Maßnahme mit Fördermitteln zugesagt. Ohne die Fitnessanlage wäre der Inklusionsspielplatz alleine mit etwa 79.000 Euro über das LEADER-Programm gefördert worden. Der Eigenanteil der Saalestadt hätte dann bei etwa 1000.000 Euro gelegen.


– Denkmal für Stadtgründer –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einen Antrag der Fraktion „Weißenfelser für Heimat und Familie“ abgelehnt (28 Stimmen gegen den Antrag, 5 dafür). Die Fraktionsmitglieder wollten die Verwaltung damit beauftragen, zu erforschen, welche Person einst Stadtgründer war. Ziel und Inhalt des Antrages war es zudem, dass nach der wissenschaftlichen Klärung der Stadtgründer-Frage ein Denkmal für die Person im Gebiet der Altstadt errichtet wird.
Ganz vom Tisch ist das Thema damit aber trotzdem nicht. Das Museum Weißenfels hat im Haushalt 2023 nämlich bereits 5.000 Euro für die wissenschaftliche Recherche zum Stadtgründer eingeplant. Dafür soll ein Werksvertrag abgeschlossen werden.
Sollte der Stadtgründer unzweifelhaft ermittelt werden, wollen die Stadträte über ein Denkmal entscheiden. In die Abwägung muss nach Auffassung der Räte aber das gesamte historische Wirken der Person einfließen. So komme ein Denkmal nicht in Frage, wenn der Stadtgründer mit aus heutiger Sicht negativem Wirken verbunden ist. Generell sollte ein Denkmal einer historischen Person nicht nur für die Stadtgründung allein gebaut werden. Auch die Kosten für den Bau eines solchen Denkmals müssten in der Betrachtung berücksichtigt werden.