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Reisepass / ePass

Seit dem 01. November 2007 gibt es in Deutschland den elektronischen Reisepass der zweiten Generation (ePass). Er dient der verbesserten Identitätsprüfung im internationalen Reiseverkehr und bietet durch biometrische Sicherheitsmerkmale einen wirksamen Schutz vor Dokumentenmissbrauch. Damit ist nun eindeutig feststellbar, ob Pass und Person wirklich zusammen gehören. Biometrische Verfahren werden inzwischen von zahlreichen Ländern weltweit für Sicherheitszwecke eingesetzt.

Biometrische Sicherheitsmerkmale

Im Chip des ePasses sind folgende biometrische Daten gespeichert:

  • Passfoto das Foto        
  • 2 Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr)

Rechtliche Hinweise:

Die Abgabe der Fingerabdrücke ist seit dem 1. November 2007 gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese kann kein ePass ausgestellt werden. Ausnahmen sind nur bei dauerhaft medizinisch bedingten Einschränkungen, die nicht binnen drei Monaten überwunden sind, möglich.

Die Fingerabdrücke werden bei der Passbeantragung mithilfe von Scannern aufgenommen. Der Fingerabdruck wird sekundenschnell elektronisch erfasst - ganz ohne Stempelfarbe oder anderer Hilfsmittel. Die Fingerabdrücke werden ausschließlich im Chip des ePasses gespeichert, den der Passinhaber bei sich trägt - nicht im örtlichen Passregister. Die Passfotos werden im örtlichen Passregister archiviert, nicht aber die Fingerabdrücke.

Technische Informationen:

  • Der ePass-Chip befindet sich in der Passdecke und ist mit bloßem Auge nicht erkennbar
  • Die gespeicherten Daten können nur von berechtigten Lesegeräten geprüft werden
  • Die biometrischen Merkmale im Chip können maschinell geprüft werden.

Weitere Informationen:

  • Die Beantragung des ePasses kann nur persönlich erfolgen
  • Der ePass wird im Regelfall für Jugendliche ab 12 Jahren ausgestellt
  • Für Personen ab 24 Jahren ist der ePass 10 Jahre gültig - die Gebühr beträgt 70,00 €
  • Für Personen uinter 24 Jahren ist der ePass 6 Jahre gültig - die Gebühr beträgt 37,50 €
  • Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern erhält das Kind einen ePass. Unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke aufgenommen
  • Ist beabsichtigt, einen ePass für Kinder zu beantragen und ausstellen zu lassen, so muss auch das Kind bei der Antragstellung persönlich mit vorstellig sein

Beantragung eines Reisepasses

Sie haben die Möglichkeit, vorab einen Termin im Bürgerbüro für folgende Dienstleistungen zu beantragen. Klicken Sie hierfür einfach auf die entsprechende Leistung:

 Bei der persönlichen Beantragungen sind für alle zu beantragenden Dokumente folgende Unterlagen vorzulegen:

Für Erwachsene und Kinder ab 16 Jahren
  • Aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild
    • Ab 01.05.2025: Entsprechender QR-Code ihres Fotografen / ihres biometrischen Lichtbildes
    • Hinweis: im Einwohnermeldeamt befindet sich kein Fotoautomat - bitte gehen Sie vor der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses zum Fotografen 
  • Geburtsurkunde sowie Eheschließungsurkunde zum Nachweis der aktuellen Namensführung oder Nachweis zur Namensänderung, wenn Änderungen zur Geburtsurkunde vorliegen
Bei Kindern unter 16 Jahre
  • Sollten nicht beide Elternteile bei der Beantragung mitkommen: die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils bei Ausstellung / Übergabe der Dokumente
  • Negativbescheinigung vom Jugendamt, wenn das alleinige Sorgerecht besteht
  • Das Kind muss zur Antragstellung mitkommen - Kinder ab 10 Jahren müssen bei der Beantragung die Unterschrift eigenhändig leisten
  • Gebühr:
    • Über 24 Jahre: 70,00 Euro,
    • Unter 24 Jahre: 37,50 Euro
Beantragung eines vorläufigen Reisepasses
  • Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
  • Zültigkeit: 1 Jahr
  • Für die Beantragung des Reisepasses muss jeder Bürger persönlich erscheinen

Folgende Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen:

  • Aktueller Reisepass 
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild
    • Ab 01.05.2025: Entsprechender QR-Code ihres Fotografen / ihres biometrischen Lichtbildes
    • Hinweis: im Einwohnermeldeamt befindet sich kein Fotoautomat - bitte gehen Sie vor der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses zum Fotografen 
  • Geburtsurkunde sowie Eheschließungsurkunde zum Nachweis der aktuellen Namensführung oder Nachweis zur Namensänderung, wenn Änderungen zur Geburtsurkunde vorliegen
  • Bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses muss der Nachweis erbracht werden, dass keine Beantragung eines Express-Reisepasses möglich ist (Ticket, Reisebestätigung o.ä.)
  • Gebühr: 26,00 Euro
Kinderreisepass
  • Ein Kinderreisepass wurde bisher für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt - die Gültigkeit betrug, seit 01. Januar 2021, 1 Jahr
  • Mit Inkrafttreten der bundesweiten Änderungen zum Passgesetz zum 01.01.2024 werden ab diesem Datum keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, aktualisiert oder verlängert.
  • Auf Antrag der Sorgeberechtigten erhalten Kinder (einschließlich Kleinkinder und Säuglinge) einen regulären Personalausweis oder Reisepass. Bis zum 24. Lebensjahr sind diese jeweils sechs Jahre ab Tag der Beantragung gültig.
  • Ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Diese zwei Möglichkeiten haben die Sorgeberechtigten zur Beantragung von Ausweisdokumenten für ihre Kinder:

  1. Beantragung eines Personalausweises (Lieferzeit ca. 2-3 Wochen):
  • gültig für Reisen innerhalb der Europäischen Union
  • für Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig
  • Kosten: 22,80 Euro

 Beantragung eines Reisepasses (Lieferzeit ca. 6 Wochen):

  • Reise in fast alle Länder möglich
  • für Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig
  • Kosten: 37,50 Euro

 Detaillierte Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen weltweit erhalten sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes unter Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt.

Kontakt

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Bürgerzentrum / Einwohnermeldeamt unter den Telefonnummern:

+49 3443 370-370 oder +49 3443 370-423

sowie

Für weitere Informationen zur Sicherheit im ePass wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Telefon +49 180 5274-300 (Mo-Fr, 08:00 - 17:00 Uhr für 0,12 €/Min.)

E-Mail: ePass@bsi.bund.de

Web: www.ePass.de oder www.bmi.bund.de