Gaststättengewerbe Überwachung
Allgemeine Informationen
Mit der Leitung eines Gaststättenbetriebes beauftragte Personen und dort Beschäftigte haben der zuständigen Behörde auf Verlangen die für die Überwachung des Gewerbes erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte unentgeltlich zu erteilen.
Die mit der Überwachung des Betriebes beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke und Geschäftsräume zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, sich die geschäftlichen Unterlagen vorlegen zu lassen und in diese Einsicht zu nehmen.
Auskunftspflichtige haben die Maßnahmen der Behörde zu dulden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinden und kreisfreien Städte.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
Die Nachschau eines Gaststättenbetriebes ist gebührenpflichtig nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgmeinen Gebührenordnung des Landes Sachen-Anhalt.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.