Förderung für gewerbliche Investitionen beantragen
Unternehmensinvestitionen und kommunale Investitionsvorhaben können aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert werden.
Allgemeine Informationen
Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt fördern Investitionen der gewerblichen Wirtschaft sowie Investitionen in touristische und wirtschaftsnahe Infrastrukturen.
Ziel ist es, die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken und dauerhafte und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen oder vorhandene zu sichern.
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Förderantrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein. Diese prüft Ihren Antrag und bewilligt diesen, wenn der Förderung nichts entgegensteht.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände sein.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Förderantrag
Welche Angaben weiterhin notwendig sind, erfahren Sie durch die zuständige Stelle.
Gebühren
Keine.
Frist
Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens stellen.