Abmeldung einer Wohnung
Bei der Abmeldung einer Wohnung (Ummeldung ins Ausland, Wohnsitzaufgabe ohne neuen Wohnsitz in Deutschland oder Abmeldung einer Nebenwohnug) gibt es in Deutschland einige wichtige Punkte zu beachten. Hier finden Sie einen Überblick über die geltenden Regeln:
Wann muss man sich abmelden?
Eine Abmeldung ist nur notwendig, wenn:
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Sie ins Ausland ziehen, oder
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Sie Ihre Wohnung aufgeben und keinen neuen Wohnsitz in Deutschland beziehen,
- Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen.
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Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands müssen Sie sich nicht abmelden, falls Sie nur einen Wohnsitz haben – hier genügt die Anmeldung in der neuen Stadt.
Welche Fristen gelten?
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Frühestens: 1 Woche vor Ihrem Auszug
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Spätestens: 2 Wochen nach Ihrem Auszug
Eine verspätete Abmeldung kann ein Bußgeld zur Folge haben.
Wo müssen Sie sich abmelden?
1. Sie können sich online abmelden:
Abmeldung ins AuslandNebenwohnung abmelden
2. Sie können sich persönlich im Bürgerzentrum / Einwohnermeldeamt abmelden - bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
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- Formular "Abmeldung einer Wohnung" (dieses finden Sie unter Dokumente)
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Auslandsumzug: Ihre künftige Adresse im Ausland (falls bekannt)
- Bei Vertretung durch andere Personen: eine Vollmacht
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Um Wartezeiten zu verkürzen, können Sie einen Termin im Bürgerbüro online buchen:
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Hier können Sie einen Termin im Bürgerbüro buchen.
Was passiert nach der Abmeldung ins Ausland?
Sie erhalten eine Abmeldebestätigung – diese benötigen Sie unter anderem:
- Für steuerliche Vorgänge
- Für die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag
- Für die Kündigung oder Anpassung von Verträgen (Internet, Strom, Versicherungen)
- Für Banken oder Behörden im Ausland
Zudem wird Ihr Personalausweis auf den Status „keine Hauptwohnung in Deutschland“ gesetzt, bleibt jedoch gültig.
Was ist bei der Abmeldung des Zweitwohnsitz / der Nebenwohnung zu beachten
- Eine Abmeldung ist nötig, wenn
- Sie Ihren Zweitwohnsitz aufgeben und Sie Ihren Hauptwohnsitz beibehalten, oder
- eine bisherige Nebenwohnung nun zur Hauptwohnung wird.
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie die Nebenwohnung beim zuständigen Bürgeramt der Nebenwohnung abmelden. Die Abmeldung erfolgt nicht automatisch
Sonderfälle
- Abmeldung für Kinder
- Diese wird durch die Sorgeberechtigten vorgenommen. Gegebenenfalls sind zusätzliche Unterlagen wie eine Geburtsurkunde erforderlich.
- Abmeldung für Verstorbene
- Diese erfolgt automatisch durch das Standesamt.