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Amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Benötigen Sie eine Kartendarstellung Ihres Grundstücks zur Vorlage beim Gericht oder bei Behörden?  Dann beantragen Sie einen amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie Auszüge aus der Liegenschaftskarte beantragen.

Zur Vorlage beim Gericht oder bei Behörden benötigen Sie einen Auszug aus der Liegenschaftskarte (amtlicher Auszug).

Sie erhalten den Auszug in Papierform. Sie erhalten den Auszug im Maßstab 1:1.000.

Der Auszug beinhaltet unter anderem

  • Flurstücksgrenzen,
  • Grenzpunkte,
  • Gebäudegrundrisse,
  • die tatsächliche Nutzung und
  • optional die Bodenschätzungsangaben.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Darüber hinaus erhalten Sie amtliche Auszüge aus der Liegenschaftskarte auch bei

  • den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren des Landes
  • oder bei den Gemeinden und Landkreisen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Gebühren

20,00 Euro

Hinweise (Besonderheiten)

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.  Onlinedienst Leistungen der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung (sachsen-anhalt.de)

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümer
  • oder Sie sind der Inhaber sonstiger Rechte
  • und Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Sie können den amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.