Anerkennung als Hufbeschlagschmied beantragen
Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/in oder Hufbeschlaglehrschmied/in tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung. Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).
Voraussetzungen
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung,
-
mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
- Sie müssen in einem Betrieb gearbeitet haben, der mindestens 3 Jahre das Gewerbe betreibt
- eine erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge und
- die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit
Gebühren
EUR 30,00 bis EUR 45,00
Frist
Die Tätigkeit darf erst nach Anerkennung durch die zuständige Behörde ausgeübt werden.