Betrieb zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung anzeigen
Wenn Sie Waffen gewerbsmäßig herstellen und/oder Waffenhandel betreiben, müssen Sie die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes anzeigen.
Allgemeine Informationen
Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungserlaubnis oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Betriebsstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.
Zuständige Stelle
die für den Ort des Betriebs zuständige Waffenbehörde
Voraussetzungen
Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis muss erteilt worden sein.
Erforderliche Unterlagen
- Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
Frist
Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Einstellung des Betriebs erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration