Inhalt

Eichung Taxen und Mietwagen beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Wenn Sie das Taxameter Ihres Taxis oder den Wegstreckenzähler in Ihrem Mietwagen eichen lassen möchten, müssen Sie einen entsprechenden Eichantrag bei der zuständigen Behörde stellen. Näheres erfahren Sie hier

Allgemeine Informationen

Damit der Fahrgast, dem durch das Taxameter oder den Wegstreckenzähler ermittelten Fahrpreis vertrauen kann, überprüft  die zuständige Eichbehörde jährlich bei allen Taxen die korrekte  Funktionsweise des Taxameters. Die Wegstreckenzähler in  Mietwagen werden im zweijährigen Rhythmus überprüft. Dies ist  durch die Eichpflicht dieser Geräte gesetzlich vorgeschrieben.

Außerdem ist eine Eichung eines Taxameters, Fahrpreisanzeigers  oder Wegstreckenzählers stets erforderlich nach:

  • erneuter Programmierung oder Wegimpulsanpassung eines eingebauten Gerätes oder
  • Reparatur / Instandsetzung eines eingebauten, bereits konformitätsbewerteten bzw. geeichten Messgerätes oder
  • Austausch eines Messgerätes in Bestandstaxen bzw. Mietwagen ohne Änderung der Fahrzeugnutzung (Taxi bleibt Taxi bzw. Mietwagen bleibt Mietwagen).

Die Eichung erfolgt auf dem Rollenprüfstand und der Messstrecke  und kann über das ganze Jahr verteilt erfolgen.

Sie müssen die Eichung beim zuständigen Eichamt beantragen. Zur  Verlängerung der Eichfrist müssen Sie die Eichung mindestens  zehn Wochen vor deren Ablauf beantragen und das Ihrerseits  Erforderliche getan haben, hier das Fahrzeug zu den bekannten  Öffnungszeiten beim Eichamt vorgestellt haben.

Sie sind als Verwender oder Verwenderin eines Messgeräts verpflichtet, das Taxi  oder den Mietwagen von einem geeigneten Fahrer oder einer geeigneten Fahrerin zur Eichung vorstellen zu lassen. Der Fahrer oder die Fahrerin muss in der Lage sein bei der Prüfung auf dem Rollenprüfstand das Einfahren in den Prüfstand, das Absenken, sowie das Lenken des Taxis oder des Mietwagens während der gesamten Dauer der Eichung als Fahrer oder Fahrerin durchzuführen. Die Methode der messtechnischen Prüfung wird vom zuständigen Eichamt bestimmt.

Bei der Eichung bzw. Konformitätsbewertung und Verwendung von  Taxametern und Wegstreckenzählern ist es erforderlich, dass das  Fahrzeug mit der zulässigen Bereifung  ausgerüstet ist. Früher  wurden die erlaubten Reifengrößen im Fahrzeugschein und im  Fahrzeugbrief eingetragen. Diese wurden durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 ersetzt.

Verfahrensablauf

Als Verwender oder Verwenderin von Taxametern oder Wegstreckenzählern müssen Sie die Eichung Ihres Taxis oder Mietwagen schriftlich oder online beantragen  Anschließend vereinbaren Sie einen Termin mit dem zuständigen  Eichamt.

Sie sind als Verwender oder Verwenderin eines Messgeräts verpflichtet, das Taxi oder den Mietwagen von einem geeigneten Fahrer oder einer geeigneten Fahrerin zur Eichung vorstellen zu lassen. Die Fahrerin oder der Fahrer muss in der Lage sein, bei der Prüfung auf dem Rollenprüfstand das Einfahren in den Prüfstand, das Absenken sowie das Lenken des Taxis oder des Mietwagens während der gesamten Dauer der Eichung als Fahrerin oder Fahrer durchzuführen. Die Methode der messtechnischen Prüfung wird vom zuständigen Eichamt bestimmt.

Hält das Taxi oder der Mietwagen bei der eichtechnischen Prüfung  die Anforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für  eine weitere Eichfrist die Zulässigkeit der  Verwendung im  geschäftlichen Verkehr zum Ausdruck gebracht.

Voraussetzungen

Geeicht werden können nur Taxen und Mietwagen, wenn sie den wesentlichen Anforderungen der Mess- und Eichverordnung entsprechen.

Erforderliche Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Nachweis der Reifengröße).

Gebühren

Die für die Eichung von Taxen und Mietwagen erhobenen Gebühren werden bundeseinheitlich durch die Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung - MessEGebV) geregelt.

Frist

Zehn Wochen vor Ablauf der mit der Inbetriebnahme beginnenden Eichfrist (Eichgültigkeit Taxameter 1 Jahr, Wegstreckenzähler 2 Jahre) müssen Sie einen Eichantrag als Messgeräteverwender oder Messgeräteverwenderin (Taxen- bzw. Mietwagenunternehmen) bei einer Betriebsstelle (Eichamt) stellen.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie Ihr geeichtes Taxi oder Ihren geeichten  Mietwagen mit einer für das Fahrzeug nicht zugelassenen  Bereifung verwenden, ist dies nicht bestimmungsgemäß, da  die Richtigkeit der Messung nicht gewährleistet ist. Es  handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Rechtsgrundlage(n)