Inhalt

Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie "KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit" beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der zivilen Sicherheitsforschung stärken. Es will KMU zudem dabei unterstützen, entsprechende Marktchancen zu nutzen.

Allgemeine Informationen

Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist es, die Position der KMU bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung zu stärken. Die Vorhaben müssen

  • auf die Schwerpunkte des Rahmenprogramms "Forschung für die zivile Sicherheit 2018 bis 2023" ausgerichtet sein und
  • innovative Sicherheitslösungen zum Ziel haben, die für die Positionierung der Unternehmen am Markt von Bedeutung sind.

Förderung ist möglich für

  • Verbundprojekte von KMU gemeinsam mit relevanten Anwenderinnen und Anwendern.
  • Verbünde unter Beteiligung
    • mehrerer KMU,
    • Forschungseinrichtungen oder
    • Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen.

Dabei muss der Nutzen des Vorhabens jedoch in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen.

Ihr Projekt kann zum Beispiel folgende Themen aufgreifen:

  • Schutz und Rettung von Menschen, nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr, Bevölkerungsschutz,
  • Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit,
  • Schutz vor Kriminalität und Terrorismus, polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • technologische Entwicklungen für zukünftige Sicherheitslösungen, zum Beispiel im Bereich Anlagensicherheit, Robotik oder zur Detektion von Gefahrstoffen,
  • Sicherheitslösungen für sich wandelnde Gesellschaften, wie innovative Sicherheitsdienstleistungen und Organisationskonzepte,
  • Technologien und Konzepte zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, zum Beispiel digitale Lehr- und Lernmethoden oder moderne Übungs- und Simulationstechnologien.

Sofern dies für die spätere Umsetzung zielführend ist, sollten Sie dabei rechtliche Fragestellungen wie Datenschutz oder Haftungsfragen sowie gesellschaftliche Aspekte einbeziehen.

Ihre angestrebten Ergebnisse müssen

  • deutlich über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen,
  • klare Leistungsvorteile gegenüber verfügbaren Lösungen haben und
  • ein hohes wirtschaftliches Anwendungspotenzial aufweisen, das durch überzeugende Verbreitungs- und Verwertungspläne erkennbar ist.

Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.

Als Verbundpartner eines KMU sind bis zu 100 Prozent Förderung möglich bei

  • Hochschulen,
  • Forschungs und Wissenschaftseinrichtungen
  • oder vergleichbaren Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich.

Hochschulen und Universitäten erhalten für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent.

Wichtig ist zudem, dass die Ergebnisse Ihres geförderten Projekts vorzugsweise in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz verwertet werden.

Sie haben keinen Anspruch auf die Förderung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung prüft Ihren Anspruch und entscheidet in ihrem Ermessen sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Nutzen Sie für beide Stufen das Portal "easy-Online".

Stufe 1: Projektskizze

  • Reichen Sie als Koordinatorin oder Koordinator in Vertretung der Projektpartner Ihre Projektskizze über "easy-Online" ein.
    • Sollen assoziierte Partner eingebunden werden, fügen Sie deren formlose Teilnahmebestätigungen der Projektskizze als Sonderanhang (zusätzlich zu den 12 DIN-A4-Seiten) bei.
  • Schicken Sie unmittelbar danach zusätzlich eine von Ihnen unterschriebene Druckfassung per Post an den Projektträger VDI TZ.
  • Die Projektskizze wird im wettbewerblichen Verfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
    • Bedeutung des Forschungsziels: fachlicher Bezug zum Rahmenprogramm, Bedarf und Relevanz für die praktische Anwendung,
    • wissenschaftliche und technische Qualität des Lösungsansatzes, Innovationshöhe,
    • Komplementarität des Konsortiums, insbesondere Rolle der KMU und Einbeziehung von Anwendern, Kompetenz der Projektpartner,
    • Qualität, Effektivität und Effizienz des Projektaufbaus,
    • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Marktpotenzial, Beitrag des Projekts zur künftigen Positionierung der KMU am Markt,
    • nachvollziehbare, realistische Darstellung der Gesamtfinanzierung.
  • Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Expertinnen und Experten beraten zu lassen. Sie erhalten das Auswahlergebnis als Verbundkoordinatorin beziehungsweise Verbundkoordinator spätestens 2 Monate nach dem Bewertungsstichtag schriftlich.

Stufe 2: Antragstellung

  • Rufen Sie "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
  • Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus, versehen Sie ihn mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und schicken Sie ihn ab.
    • Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen per Post an den Projektträger übersenden.
  • Der Projektträger bestätigt Ihnen den Eingang Ihres Antrags.
  • Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
  • Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
    • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens,
    • Organisation der Zusammenarbeit im Verbund, Projektmanagement,
    • Festlegung eines Meilensteinziels mit quantitativen beziehungsweise nachprüfbaren Kriterien, Definition weiterer Übergabepunkte,
    • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
    • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel zur Durchführung der in dem Arbeitsplan aufgeführten Aktivitäten,
    • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
    • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
    • Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung, Darstellung wissenschaftlich-technischer und wirtschaftlicher Risiken
  • Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.

Wenn sie positiv ausfällt, erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • kleine und mittlere Unternehmen. Dies bedeutet,
    • Sie beschäftigen weniger als 250 Mitarbeitende,
    • haben einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen EUR oder
    • hatten eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen EUR im vergangenen Geschäftsjahr
  • Unternehmen, die kein KMU sind
  • Hochschulen
  • universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Verbände
  • Vereine
  • sonstige Organisationen mit Interesse an Forschung und Entwicklung (FuE)

Antragsberechtigt sind außerdem:

  • Universitätskliniken,
  • Wissenschaftseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie
  • vergleichbare Institutionen und die jeweiligen Anwenderinnen und Anwender (zum Beispiel Kommunen, Sicherheits- und Rettungskräfte wie Polizei und Feuerwehr, Betreiber kritischer Infrastrukturen oder Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft)

Weitere Voraussetzungen für Start-Ups:

  • Sie haben die Gründungsphase abgeschlossen, die produktive Geschäftstätigkeit aufgenommen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit am Markt durch entsprechende Kundenprojekte beziehungsweise Aufträge nachweisen können.
  • Sie verfügen über festangestellte Mitarbeitende mit nachgewiesenem Fachwissen in der Informatik und ausgewiesener Expertise in den KI-Fachgebieten im erforderlichen Umfang.
  • Sie sind in der Lage, den im Rahmen einer Anteilsfinanzierung des Vorhabens aufzubringenden Eigenanteil aus dem laufenden Geschäftsbetrieb heraus aufzubringen.

Weitere Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Gefördert werden können Verbundprojekte von KMU gemeinsam mit relevanten Anwendern. Auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU sowie Forschungseinrichtungen oder Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, ist möglich.
  • Der Nutzen des Vorhabens muss in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen.

Die für das Projekt insgesamt beantragten Fördermittel müssen überwiegend den beteiligten Unternehmen gewährt werden.

Erforderliche Unterlagen

Stufe 1 des Antragsverfahrens: Projektskizze

  • auf Deutsch, begutachtungsfähig, gut verständlich und ohne weitere Hilfsmittel nachvollziehbar, maximal 12 DIN-A4-Seiten, inklusive Anlagen, Schriftgrad 12 Punkt.
  • Sie müssen das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit" auf deren Internet-Portal zur Erstellung nutzen.
  •  Verwenden Sie folgende Gliederung:
    • Thema und Zielsetzung des Vorhabens, Beschreibung des Sicherheitsszenarios,
    • Stand der Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, eigene Vorarbeiten, Patentlage,
    • Beschreibung des wissenschaftlich-technischen Lösungsansatzes und des wissenschaftlichen Vorgehens,
    • wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko, Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung,
    • Aufbau des Verbunds, Kurzdarstellung der beantragenden Einrichtungen und Unternehmen (Darlegung der Kompetenzen, der Geschäftsmodelle, des Marktzugangs und der Perspektiven),
    • Arbeitsplan, Definition eines Meilensteinziels zur Mitte des Projekts mit messbaren bzw. nachprüfbaren Kriterien, Definition von weiteren Übergabepunkten, Balkenplan,
    • Finanzierungsplan (grobes finanzielles Mengengerüst mit Angabe von Kostenarten, Eigenmitteln, Drittmitteln und Personenmonaten einzeln nach Verbundpartnern), Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils,
    • Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit inklusive Verwertungsstrategie nach Projektende mit kurzem Geschäftsplan unter Berücksichtigung von Marktpotenzial und Marktumfeld, Aussagen zur standortbezogenen Verwertung).

Frist

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind:

  • 15.10.2023
  • 15.04.2023

Der letzte Einreichungsstichtag ist der 15.10.2023.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können jedoch möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Rechtsgrundlage(n)