3. Änderung Flächennutzungsplan Weißenfels für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 "Am Sandberg" -SO Justizvollzugsanstalt - im Ortsteil Langendorf
Der Stadtrat hat am 19.06.2025 die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Weißenfels für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Sandberg“ - Sondergebiet Justizvollzugsanstalt (JVA) - im Ortsteil Langendorf beschlossen.
Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr. 13 Gewerbegebiet „Am Sandberg“ auf der Gemarkung Langendorf befindet sich in Aufstellung.
Geltungsbereich:
- Im Norden grenzt die Freihaltezone zur B87 neu an.
- Im Osten befindet sich ein landwirtschaftlicher Weg, an welche sich die B91 anschließt.
- Westlich und südlich befinden sich landwirtschaftliche Flächen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Weißenfels ist dieser Bereich als gewerbliche Baufläche in Planung dargestellt.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist der Flächennutzungs-plan in diesem Bereich als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Justizvollzugsanstalt zu ändern.
Das Planänderungsgebiet liegt unmittelbar an der Anschlussstelle Weißenfels an der A9. Die Größe des Planänderungsgebietes beträgt ca.34,4 ha.
Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am 19.06.2025 den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Weißenfels für den Bereich des Bebauungsplanes Nr.13 „Am Sandberg“ Sondergebiet JVA im Ortsteil Langendorf bestehend aus Planzeichnung beschlossen und der Begründung zugestimmt.
Der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Weißenfels für den Bereich des Bebauungsplanes Nr.13 „Am Sandberg“ Sondergebiet JVA bestehend aus Planzeichnung und der Begründung werden in der Zeit vom
28.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025
auf der Internetseite der Stadt Weißenfels unter
http://www.weissenfels.de → Bürgerservice → Stadtentwicklung→Veröffentlichungen → Auslegungen
sowie über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt (beteiligung.sachsen-anhalt.de) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes auch in der Stadt Weißenfels, Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung, Technisches Rathaus, Abteilung Stadtplanung, 2. Obergeschoss, Zimmer 223, Klosterstr. 5 in Weißenfels während der Dienststunden
Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Außerhalb dieser Dienststunden können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 03443 370 564).
Während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden an:
stadtplanung@weissenfels.de oder unter der o. g. Anschrift abgegeben oder per Post an die Stadt Weißenfels, Markt 1, FB III, Abt. Stadtplanung, 06667 Weißenfels gesendet werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Weißenfels, 18.07.2025
Martin Papke
Oberbürgermeister