Bekanntmachung des Aufstellungs- und Beteiligungsbeschlusses zum Vorentwurf der 5. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Weißenfels für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 49 Sondergebiet »Biomethananlage Reichardtswerben« - im Ortsteil Reichardtswerben
Der Stadtrat hat am 13.11.2025 die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Weißenfels für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 49 Sondergebiet „Biomethananlage Reichardtswerben“ beschlossen.
Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gemacht.
Für den Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Weißenfels soll der Bebauungsplan „Biomethananlage Reichardtswerben“ aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan Nr. 49 Sondergebiet „Biomethananlage Reichardtswerben“ wird im Parallelverfahren aufgestellt.
Zielstellung des Vorhabens ist es, die bestehende Biogasanlage gewerblich zu betreiben und mit der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung aus Biomasse“, die gemäß Umweltvorgaben geforderte Endlagerung der Substrate zu realisieren. Außerdem soll die kürzlich erbaute LNG-Anlage (liquefied natural gas, Flüssiggas) planungsrechtlich eingebunden werden. Zukünftig ist außerdem eine Einspeisung von Biomethan in das öffentliche Gasnetz geplant.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als Fläche für die Landwirtschaft dar und soll in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Biomethananlage Reichardtswerben“ geändert werden.
Ziel ist mit der Änderung des Flächennutzungsplanes für die geplante Biogasanlage die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am 13.11.2025 den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes Weißenfels für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 49 Sondergebiet „Biomethananlage Reichardtswerben“ bestehend aus Planzeichnung beschlossen und der Begründung zugestimmt.
Der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Weißenfels für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 49 Sondergebiet „Biomethananlage Reichardtswerben bestehend aus Planzeichnung und der Begründung werden in der Zeit vom
01.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026
auf der Internetseite der Stadt Weißenfels unter
http://www.weissenfels.de → Bürgerservice → Stadtentwicklung→Veröffentlichungen → Auslegungen sowie über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt (beteiligung.sachsen-anhalt.de) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes auch in der Stadt Weißenfels, Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung, Technisches Rathaus, Abteilung Stadtplanung, 2. Obergeschoss, Zimmer 223, Klosterstr. 5 in Weißenfels während der Dienststunden
Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Außerhalb dieser Dienststunden können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 03443 370 564).
Während des o.g. Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden an:
stadtplanung@weissenfels.de oder unter der o. g. Anschrift abgegeben oder per Post an die Stadt Weißenfels, Markt 1, FB III, Abt. Stadtplanung, 06667 Weißenfels gesendet werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Weißenfels, 14.11.2025
Martin Papke
Oberbürgermeister