Bekanntmachung über die Widmung einer Straße - Am Stadtberg
Stadt Weißenfels
Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung einer Straße
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2023 (GVBl. LSA S. 178) wird hiermit nachstehende straßenrechtliche Entscheidung öffentlich bekanntgemacht:
- 1. Widmung:
Der in der Lagebeschreibung in Ziff. 2. bezeichnete, im Gebiet der Stadt Weißenfels gelegene Straße Am Stadtberg wird nach den Festsetzungen in Ziff. 3. zur öffentlichen Straße gewidmet.
- 2. Lagebeschreibung:
Die Straße Am Stadtberg besteht aus zwei Straßenzügen und umgibt das Wohngebiet Am Stadtberg 1 - 21.
Der westliche Straßenzug zweigt von der Erdmann-Neumeister-Straße ab, verläuft in nördlicher Richtung ca. 89 m und endet in die Straße Am Stadtberg zwischen Hausnummer 36 und 12.
Der östliche zweite Straßenzug beginnt ebenfalls in der Erdmann-Neumeister-Straße, verläuft in nördlicher Richtung ca. 102 m und endet in die Straße Am Stadtberg 16.
- 3. Festsetzungen:
a) Klassifizierung: Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA
b) Träger der Straßenbaulast: Stadt Weißenfels
c) Widmungsbeschränkung: Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art im östlichen Straßenzug (nur als Gehweg nutzbar)
- 4. Zeitpunkt der Widmung:
Die Widmung wird an dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
- 5. Hinweis
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in der Zeit vom 27.06.2025 bis 11.07.2025 auf der Internetseite der Stadt Weißenfels www.weissenfels.de unter der
Rubrik Bürgerservice- Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Widerspruch beim Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels erhoben werden.
Weißenfels, den 09. Mai 2025
Martin Papke Dienstsiegel
Oberbürgermeister