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Bekanntmachung über die Widmung einer Straße - Lindenweg

Stadt Weißenfels

Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung einer Straße

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2023 (GVBl. LSA S. 178) wird hiermit nachstehende straßenrechtliche Entscheidung öffentlich bekanntgemacht:

  1. 1.    Widmung:

Der in der Lagebeschreibung in Ziff. 2. bezeichnete, im Gebiet der Stadt Weißenfels gelegene Straße Lindenweg wird nach den Festsetzungen in Ziff. 3. zur öffentlichen Straße gewidmet.

  1. 2.    Lagebeschreibung:

Die Straße Lindenweg zweigt von der Beuditzstraße ab, verläuft in nördlicher Richtung ca. 320 m und endet in die Straße An der Beude.

  1. 3.    Festsetzungen:

a) Klassifizierung:                        Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA

b) Träger der Straßenbaulast:      Stadt Weißenfels

c) Widmungsbeschränkung:         Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 2,5 t

  1. 4.    Zeitpunkt der Widmung:

Die Widmung wird an dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.

  1. 5.    Hinweis

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in der Zeit vom 27.06.2025 bis 11.07.2025 auf der Internetseite der Stadt Weißenfels www.weissenfels.de unter der

Rubrik Bürgerservice- Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Widerspruch beim Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels erhoben werden.

Weißenfels, den 09. Mai 2025

Martin Papke                                                                                 Dienstsiegel

Oberbürgermeister

27.06.2025