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Information zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer wurde bisher aufgrund der durch die Finanzämter festgestellten Einheitswerte berechnet. Diese Werte wurden in den neuen Bundesländern mit Wertverhältnissen von 1935 und in den alten Bundesländern mit Wertverhältnissen von 1964 festgestellt. Gleichartige Grundstücke werden somit unterschiedlich behandelt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 als verfassungswidrig eingestuft und entschieden, dass bis zum 31.12.2019 eine gesetzliche Neuregelung erfolgen muss und die Grundsteuer nur noch bis zum 31.12.2024 auf Basis der alten Einheitswerte erhoben werden darf. Die Gesetzesänderung wurde 2019 beschlossen. Einige Bundesländer haben zu dieser Gesetzesänderungen eine eigene Regelung getroffen. Sachsen-Anhalt hat sich dem Bundesmodell angeschlossen.

Um die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 festsetzen zu können, ist es erforderlich, die Grundsteuerwerte (bisher Einheitswerte) zum Stichtag 01. Januar 2022 neu festzustellen.

Was haben Sie als Grundstückseigentümer zu tun?

Wenn Sie zum 01.01.2022 Eigentümer eines Grundstückes, einer land- und forstwirtschaftlichen Fläche oder Erbbauberechtigter sind, werden Sie vom Finanzamt schriftlich informiert, dass zwischen dem 01. Juli 2022 und 31.10.2022 eine Grundsteuerwerterklärung elektronisch beim Finanzamt einzureichen ist. Dies ist ab dem 01.07.2022 über „Mein ELSTER“ kostenfrei möglich.

Für die elektronische authentifizierte Übermittlung mit „Mein ELSTER“ ist ein sogenanntes ELSTER-Zertifikat erforderlich. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto bei „Mein ELSTER“ haben, können Sie dieses bereits jetzt unter https://www.elster.de erstellen. Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen dauern, da Sie eine E-Mail mit Passwort und einen Brief mit einem weiteren Passwort erhalten. Beide Passwörter werden bei der Anmeldung benötigt.

Was sollten Sie zur Erklärungsabgabe bereithalten?

Das Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt hat zur Vorbereitung der Erklärungsabgabe eine Checkliste erstellt. Diese finden Sie auf dieser Seite im Download-Bereich in der rechten Randspalte.

Wie geht es nach Abgabe der Grundsteuerwerterklärung weiter?

Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert auf den 01.01.2022 und den Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2025 und setzt diese gleichzeitig jeweils mit Bescheid fest. Auf Grundlage des Grundsteuermessbescheides wird ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer durch die Stadt neu festgesetzt.

Wohin können Sie sich bei Fragen zur Grundsteuerwerterklärung wenden?

Für Fragen steht Ihnen das Finanzamt Naumburg unter der Hotline 03445/233 – 1222 gern zur Verfügung.

Auf nachfolgendem Link erhalten Sie weitere Informationen zur Grundsteuerreform:

https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer

Bodenrichtwerte für das Grundvermögen sowie Ertragsmesszahlen für landwirtschaftlich genutzte Flurstücke können Sie ab dem 01.07.2022 kostenfrei unter nachfolgendem Link abfragen:

grundsteuerdaten.sachsen-anhalt.de

29.06.2022