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Prostitutionsveranstaltung anmelden

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Sie möchten eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzeigen.

Allgemeine Informationen

Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen mindestens eine der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen anbietet.

Wenn Sie eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen möchten, müssen Sie dies der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzeigen.

Prostitutionsveranstaltungen dürfen nur in geeigneten Gebäuden, Räumen und sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen (Prostitutionsfahrzeugen) durchgeführt werden.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen örtlich zuständigen Landkreis oder an die jeweilige kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der die Prostitutionsveranstaltung stattfinden soll.

Voraussetzungen

  • Allgemein eine Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen.
  • Betriebszeiten und der Betriebsort müssen den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz aller Beteiligten (Prostituierte, Jugend, Nachbarschaft) entsprechen.
  • Der Veranstaltungsort muss den baulichen Mindestanforderungen entsprechen.
  • Die Prostitutionsveranstaltung muss vor Ort durch den Betreiber oder die als Stellvertretung benannte Person geleitet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständiger Name des Betreibers,
  • Kopie der Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen,
  • falls Personen als Stellvertretung des Betreibers eingesetzt werden sollen
    • Vor- und Nachnamen und
    • Kopie der Stellvertretungserlaubnis,
  • das der Erlaubnis zu Grunde liegende Betriebskonzept,
  • das auf die jeweilige Veranstaltung bezogene Veranstaltungskonzept,
  • Ort und Zeit der Veranstaltung,
  • vollständiger Name des Eigentümers der genutzten Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen sowie der Einverständniserklärung des Eigentümers,
  • Nachweis der baulichen Mindestanforderungen der Veranstaltungsstätte.
  • Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die bei der Veranstaltung voraussichtlich tätig werden,
  • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen,
  • wenn ein Prostitutionsfahrzeug als Veranstaltungsort verwendet wird, wird die gültige Betriebszulassung/Betriebsfähigkeit des Fahrzeuges benötigt,

Gebühren (Kosten)

Keine.

 

Fristen

Sie müssen die Veranstaltung 4 Wochen vor dem Beginn anzeigen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

Weitere Informationen

Sollten Sie die Prostitutionsveranstaltungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Vor der Anzeige der Prostitutionsveranstaltung benötigen Sie eine Erlaubnis zur Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen. Diese erhalten Sie auf Antrag beim jeweils örtlich zuständigen Landkreis bzw. bei der jeweils örtlich zuständigen kreisfreien Stadt.