Inhalt
Datum: 28.08.2024

Ab dem Jahr 2025 neue Grundsteuerbeträge in Weißenfels

Die Stadt Weißenfels muss für alle Grundstücke auf ihrer Gemarkung zum 1. Januar 2025 die Grundsteuerbeträge neu festsetzen. Grund hierfür ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018, wonach alle bisherigen Grundsteuermessbescheide mit Ablauf des Jahres 2024 ihre Gültigkeit verlieren.

Die Grundstückseigentümer wurden bereits im Jahr 2022 durch die Finanzämter aufgefordert, die Grundsteuererklärung im Elsterverfahren abzugeben. Auf diese Weise soll für alle Grundstücke der Grundsteuerwert mit Stand 1. Januar 2022 neu festgestellt werden. Die Messbescheide leiten die Finanzämter an die Kommunen weiter. Auf dieser Grundlage kann die Stadt Weißenfels dann die neuen Grundsteuerbeträge festlegen. In Abhängigkeit davon lassen sich im nächsten Schritt auch die Steuerhebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B ermitteln. Die Steuerhebesätze müssen bis spätestens 30. Juni 2025 vom Weißenfelser Stadtrat beschlossen werden, damit die neuen Grundsteuerbeträge zum 1. Januar 2025 wirksam werden.

Bis Ende Juli sind insgesamt 16.218 Grundsteuermessbescheide bei der Stadt Weißenfels eingegangen. Davon entfallen 1.857 auf die Grundsteuer A und 14.361 auf die Grundsteuer B. Da es sich ausschließlich um eine Eigentümerbesteuerung handelt, erhalten Pächter von Grund und Boden ab dem Jahr 2025 keine Abgabenbescheide mehr. Grundstückseigentümer, die noch keine Grundsteuererklärung im Elsterverfahren durchgeführt haben, werden bereits im Erinnerungsverfahren von den Finanzämtern kontaktiert. In letzter Konsequenz ist es bei Ausbleiben einer Reaktion auch zulässig, den Grundsteuerwert auf Grundlage einer Schätzung festzulegen.

Wichtiger Hinweis für Grundstückseigentümer:
Durch die digitale Erhebung der Grundsteuererklärung im Elsterverfahren kam und kommt es zu Erfassungsfehlern. Dies führt zu fehlerhaften Grundsteuermessbescheiden, die sich daraus im Jahr 2025 ergebenden. Abgabenbescheide wären somit ebenfalls fehlerhaft. Deshalb sollten Grundstückseigentümer die Angaben auf den Grundsteuerwertbescheiden, welche sie vom Finanzamt erhalten haben, noch einmal auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Fehler müssen beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.