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Datum: 13.03.2024

Burgenlandkreis führt Bezahlkarte für Asylbewerber ein

Die Vorbereitungen zur Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber sind im Landratsamt des Burgenlandkreises angelaufen. Die Bezahlkarte ermöglicht es Geflüchteten, ihre Asylbewerberleistungen in Form eines Guthabens auf einer Chipkarte zu erhalten, ähnlich einer herkömmlichen EC-Karte. Die Karte unterliegt allerdings bestimmten Einschränkungen, beispielsweise können keine Überweisungen ins Ausland vorgenommen werden und Bargeldabhebungen werden auf das rechtlich vorgeschriebene Minimum begrenzt. In Sachsen-Anhalt ist eine Begrenzung der Bargeldfunktion auf 50 Euro beabsichtigt. Zudem ist eine regionale Begrenzung des Einsatzes auf bestimmte Postleitzahlgebiete möglich.

14 Bundesländer, darunter Sachsen-Anhalt, führen derzeit bereits eine Ausschreibung zur Auswahl eines Dienstleisters durch. Die Ausschreibung wurde am 25. Februar 2024 veröffentlicht, die Einreichungsfrist endet am 26. März 2024. Im Sommer 2024 soll das Ausschreibungsverfahren abgeschlossen sein.

Um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten, arbeiten das Land Sachsen-Anhalt, die Kommunalen Spitzenverbände und der Burgenlandkreis bereits in einer Arbeitsgruppe zusammen, die die operativen Schritte für die Einführung der Bezahlkarte koordiniert.

„Wir setzen auf eine bundeseinheitliche Lösung, um einen Flickenteppich unterschiedlicher Systeme zu vermeiden und gleichzeitig müssen die Kosten im Rahmen gehalten werden. Daher ist die Migrationsagentur des Burgenlandkreises auch mit anderen Stadt- und Landkreisen in Kontakt, um von deren Erfahrungen zu profitieren. Wir begleiten deshalb auch den Modellversuch in Magdeburg und im Landkreis Leipzig mit", sagte Landrat Götz Ulrich.

Gleichzeitig wird geprüft, ob die Bezahlkarte zeitversetzt auch in anderen Bereichen als Digitalkarte für Sozialleistungen, etwa im kreiseigenen Jobcenter oder im Sozialamt, eingesetzt werden kann.