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Datum: 22.04.2024

Haushalt der Stadt Weißenfels für das Jahr 2024 genehmigt

Die Kommunalaufsichtsbehörde hat am 19. April 2024 den Haushalt der Stadt Weißenfels für das Jahr 2024 ohne Versagungen genehmigt. Damit ist kein Beitrittsbeschluss des Stadtrates notwendig.

Der Weißenfelser Stadtrat hatte den Haushaltsplan 2024 am 14. März 2024 beschlossen. Das Gesamtvolumen des Haushaltes beträgt im Ergebnisplan etwa 94,6 Millionen Euro. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen liegt ebenfalls etwa bei 94,6 Millionen Euro. Der Haushalt 2024 ist damit ausgeglichen.

Die Planungen für das Haushaltsjahr 2024 waren, analog zu den Vorjahren, nur erschwert möglich. Die inflationären Mehraufwendungen treffen die Stadt Weißenfels auch weiterhin sehr stark. Aufgrund der kriegsbedingten Situationen sind die Lieferketten weiterhin sehr fragil, sodass Zeitschienen nicht wie geplant und zugesagt eingehalten werden können und damit verbunden oftmals Kostensteigerungen einhergehen. Die Stadt Weißenfels ist zudem abhängig von den zeitlichen Abflogen der Haushaltsbeschlüssen des Landes und des Burgenlandkreises. Daraus lassen sich wesentliche Positionen des städtischen Haushalts ableiten (Entwicklung allgemeine Zuweisungen, Finanzausgleichgesetz, Kreisumlage, etc.). All diese Faktoren führten dazu, dass der städtische Haushalt den Stadträten erst im März 2024 zum Beschluss vorgelegt werden kann.  

Für das Jahr 2024 erwartet die Stadt Weißenfels Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von etwa 19 Millionen Euro. Bei den FAG-Zuweisungen (Finanzausgleichgesetz) des Landes erwartet die Stadt Weißenfels in diesem Jahr Gelder in Höhe von etwa 18,2 Millionen Euro.

Der aktuelle Entwurf des Investitionsplans der Saalestadt sieht vor, dass im Jahr 2024 etwa 24,2 Millionen Euro in diverse Bauprojekte investiert werden sollen. Dabei ist es der Kommune gelungen, über verschiedene Programme Fördermittel in Höhe von rund 15 Millionen Euro einzuwerben. Zu den großen Investitionen im Jahr 2024 zählen unter anderem die Bauprojekte Schloss Neu-Augustusburg, Grundschule Großkorbetha (Neubau Verbindungstrakt), Kita Burgwerben (neues Dach + Anbau), Feuerwehrhäuser in den Ortschaften (Langendorf, Großkorbetha, Leißling, Markwerben, Reichardtswerben und Burgwerben), Weinbergstraße, Leipziger Straße und Kirchberg in Leißling (Felssicherung). In den folgenden Jahren stehen in der Saalestadt insgesamt 104 Baumaßnahmen und städteplanerische Vorhaben auf der To-Do-Liste.

Die Ortschaften erhalten als Heimatpflegemittel zwölf Euro pro Einwohner. Im Vorjahr waren es noch elf Euro pro Einwohner. Der Weißenfelser Stadtrat hatte beschlossen, dass die Heimatpflegemittel aller zwei Jahre um einen Euro erhöht werden sollen.

Die Stadt Weißenfels wird in 2024 zudem ihr Personal aufstocken. Im Haushaltspapier wird mit Personalkosten in Höhe von knapp 35 Millionen Euro für das Jahr 2024 geplant. Der Stellenzuwachs liegt aber vor allem darin begründet, dass der Heimatnaturgarten am 1. Januar 2024 aus der privaten Trägerschaft zur Stadt Weißenfels übergeleitet wurde. Damit einher ging die Übernahme von 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Eine zusätzliche Stelle wird außerdem im Bereich Wohngeld geschaffen, um den deutlichen Anstieg der Antragstellungen bewältigen zu können. Grund für die Mehrarbeit ist die neue Wohngeldreform, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Der Schuldenstand aus Krediten zur Finanzierung von Investitionen beträgt zum 31. Dezember 2023 etwa 32,7 Millionen Euro. Im Jahr 2024 ist eine planmäßige Tilgung von Krediten in Höhe von knapp 2,3 Millionen Euro vorgesehen. Neue Investitionskredite bedürfen der Genehmigung der Kommunalaufsicht und werden nur für sachlich und zeitlich unabweisbare Vorhaben gewährt. Die Stadt Weißenfels plant eine Kreditaufnahme in Höhe von etwa 8 Millionen Euro.

In den vorangegangenen Diskussionen stieß der Haushaltsplan 2024 bei den politischen Vertreterinnen und Vertretern mehrheitlich auf Zustimmung. Die Ortschaftsräte Leißling und Wengelsdorf haben den Haushaltsplan jedoch abgelehnt. Die Stadt Weißenfels hat seit dem Jahr 2013 einen ausgeglichenen Haushalt. Es mussten seitdem keine Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen werden.