Jahresabschlüsse vor Haushaltsplanung
Die Stadt Weißenfels muss die Erstellung der ausstehenden Jahresabschlüsse für die Jahre 2013 bis 2023 priorisieren. Die Arbeitsanweisung von Oberbürgermeister Martin Papke an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung lautet deshalb: Jahresabschlüsse vor Haushaltsplanung. Eine harte aber unausweichliche Entscheidung, denn mit der beabsichtigten Änderung des Kommunalverfasssungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gilt ab dem Jahr 2025: Nur wenn dem Rechnungsprüfungsamt prüffähige Jahresabschlüsse überreicht werden, kann die Kommunalaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt die Genehmigung für eine Haushaltssatzung erteilen. Ermessenspielräume – wie bisher – gäbe es dann nicht mehr. Werden die Jahresabschlüsse der Stadt Weißenfels für die Jahre 2013 bis 2023 nicht pünktlich vorgelegt, wäre der Haushalt 2025 nicht genehmigungsfähig und die Saalestadt müsste in der vorläufigen Haushaltsführung verharren.
Ein Szenario, das Martin Papke unbedingt verhindern möchte. Dabei hat das Stadtoberhaupt nicht nur den Weißenfelser Haushalt 2025 im Blick, sondern sieht die Priorisierung der Erstellung der Jahresabschlüsse auch als strategisches Mittel. „Etwa 61 Prozent der Kommunen vom Städte- und Gemeindebund haben das Land um mehr Zeit bei der Erarbeitung der Jahresabschlüsse gebeten. Wir haben diese Anfrage nicht mit unterstützt, sondern halten an unserem harten Kurs fest“, sagt Martin Papke. Wenn nun 61 Prozent der Gemeinden ihre Jahresabschlüsse nicht pünktlich erstellen, dann erhalten sie im Jahr 2025 keine Genehmigung für ihre Haushalte und können folglich auch keine Fördermittel beantragen. „Das könnte für uns ein enormer Wettbewerbsvorteil sein“, sagt der Oberbürgermeister.
Die Mission ist also klar: Die Stadtverwaltung holt ihre Hausaufgaben nach. Alle Fachbereiche sind in den Prozess einbezogen. Die Eröffnungsbilanz ist bereits erstellt und geprüft. Unter dieser Voraussetzung kann der Fachbereich Finanzdienste der Stadt Weißenfels nun die Jahresabschlüsse erstellen. Vor allem der Fachbereich „Technische Dienste und Stadtentwicklung“ und die Weißenfelser Stadtwirtschaft aber auch die IT-Abteilung müssen vorab zahlreiche Daten zum Beispiel zu den Vermögensgegenständen aus den vergangenen zehn Jahren zuarbeiten.
Bei den Jahresabschlüssen macht die Saalestadt Gebrauch von Erlassen des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Die ausstehenden Jahresabschlüsse können dadurch in einem beschleunigten, verkürzten Verfahren erstellt werden. Für die Stadt Weißenfels bedeutet das eine Erleichterungen bei der Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse. So wird bei der Erstellung der Jahresabschlüsse jede Bilanzposition einzeln für alle zehn Jahre abgearbeitet. Die Stadt Weißenfels erstellt folglich nicht chronologisch einen Jahresabschluss nach dem anderen, sondern fertigt mit einem Schwung alle zehn Jahresabschlüsse an. Bei der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt können die verkürzten Jahresabschlüsse zudem nach den Erlassen mit der sogenannten retrograden Methode bearbeitet werden. Dies bedeutet, dass die Prüfung ausgehend vom Jahr 2022 in die Vergangenheit erfolgt. Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass korrekte Beträge im Jahr 2022 den Schluss zulassen, dass eventuell vorher aufgetretene Fehler bereits korrigiert sind. Der Jahresabschluss 2023 wird als vollständig aufgestellter Jahresabschluss auch vollumfänglich geprüft. Das spart Zeit. Alle Arbeitsprozesse sind verwaltungsintern gut aufeinander abgestimmt.