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Datum: 21.11.2022

Stadtratssitzung November 2022

Der Weißenfelser Stadtrat traf sich am Donnerstag, 17. November 2022, zur Sitzung im Ratssaal am Kloster. 35 Stadträte waren anwesend. Punkte der Tagesordnung waren unter anderem:

Beschlüsse

– Ortsfeuerwehr Obschütz –
Der Weißenfelser Stadtrat hat für die Ortsfeuerwehr Obschütz Thomas Wünsch erneut als Ortswehrleiter berufen. Der Kamerad wurde im Oktober 2022 von den Feuerwehrleuten der Ortsfeuerwehr Obschütz gewählt, weil seine Amtszeit abgelaufen war. Thomas Wüsch hat die notwendige Ausbildung und Qualifikation für die Wehrleitung.

– Saale-Unstrut-Tourismus –
Die Vereine Saale-Unstrut Tourismus (SUT) und Thüringer Tourismusverband Jena-Saale-Holzland (TTV) sowie die Stadt Jena werden am 1. Januar 2023 die Saale-Unstrut Tourismus GmbH gründen, um künftig die Tourismusregion Saale-Unstrut gemeinsam unter einem Dach zu vermarkten. Darüber wurden die Weißenfelser Stadträte informiert.
SUT und TTV arbeiten bereits seit 2019 eng zusammen. Das Reisegebiet Saale-Unstrut vergrößert sich künftig jedoch und umfasst dann den Saale-Holzland-Kreis, die Stadt Jena, den Burgenlandkreis, den Saalekreis sowie die Städte Bad Sulza, Bad Köstritz und die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel. Ziel ist es, eine schlagkräftige Urlaubsregion zu schaffen und damit den Tourismus als starken Wirtschaftsfaktor anzukurbeln. Als GmbH ist es dem Saale-Unstrut-Tourismus zudem möglich, auf Landesebene mehr Fördermittel einzuholen.
Die Stadt Weißenfels ist kommunales Mitglied des SUT. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt etwa 9.400 Euro. Das Stammkapital der Saale-Unstrut Tourismus GmbH soll 100.000 Euro umfassen. Einen Anteil dieses Stammkapitals bringt als Gesellschafter der SUT mit ein, indem er von seinen kommunalen Mitgliedern einen Sonderbeitrag erhebt. Die Stadt Weißenfels hat hierfür etwa 2.700 Euro im Haushalt 2023 eingeplant. 

– Standortsuche Stadtbibliothek –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, dass in der Jüdenstraße 1 bis 5 und in der Kleinen Kalandstraße 2 bis 12 ein Neubau für die Stadtbibliothek errichtet werden soll. Im Rahmen eines Architekten-Wettbewerbs sollen konkrete Gestaltungsvorschläge erarbeitet werden (34 Stimmen dafür, 1 Enthaltung). Oberbürgermeister Martin Papke sprach von einem „historischen Beschluss“.
Die Stadtbibliothek hat ihren Sitz derzeit im Novalis-Vorderhaus in der Klosterstraße 24. Das Gebäude ist nicht barrierefrei und die beengte Raumsituation führt dazu, dass eine zeitgemäße Nutzung der Bibliothek nicht möglich ist und das im Jahr 2016 erarbeitete Bibliothekskonzept nicht umgesetzt werden kann.
Aufgrund dessen hat die Stadt Weißenfels im Jahr 2022 zwei Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben. Zum einen wurde untersucht, unter welchen Bedingungen der aktuelle Standort „Novalisquartier“ für eine Bibliothek geeignet ist. Dabei wurden vier Bebauungsvarianten vorgeschlagen, die jedoch alle von der Denkmalschutzbehörde als bedenklich bewertet wurden.
Zum anderen wurde für den Bereich Jüdenstraße/ Kleine Kalandstraße eine Bibliotheksnutzung untersucht. Die Denkmalschutzbehörde hat hier signalisiert, dass sie den Abriss des Gebäudes Jüdenstraße 1 genehmigen würde. Demnach könnte ein Neubau auf den Flächen der Jüdenstraße 1 und 3 sowie entlang der Kleinen Kalandstraße errichtet werden. Im Hof könnten ein Aufenthaltsbereich und Parkplätze entstehen. Die Stadtbibliothek hätte dann eine Gesamtfläche von 2.200 Quadratmeter. Ein weiterer Vorteil des Standortes ist die Belebung der Jüdenstraße und des Marktes. Einer ersten Grobschätzung zufolge wird das Bauvorhaben mindestens zehn Millionen Euro kosten. Eine Finanzierung über Fördermittel aus der Städtebauförderung ist möglich. Die Stadt Weißenfels beantragt im Programm „Lebendige Zentren“ eine Förderung. Der Fördermittelbescheid könnte bis Dezember 2023 erteilt werden.

– Stadtentwicklung Altstadt und Mitte –
Der Weißenfelser Stadtrat hat das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Altstadt – Mitte beschlossen (34 Stimmen dafür, 1 Enthaltung). Das Konzept wurde in Zusammenarbeit mit dem Büro für Urbane Projekte aus Leipzig erstellt. Es enthält einerseits eine detaillierte Bestandsaufnahme, in der beide Gebiete mit den aktuellen Rahmenbedingungen vorgestellt werden. Andererseits werden in dem Konzept Entwicklungsziele und notwendige Maßnahmen im Hinblick auf sechs Handlungsfelder vorgestellt. So werden die Quartiere beispielswiese als Standorte des Wohnens, des Arbeitens, des Handels und der Kultur betrachtet. Hierbei wurden Hinweise und Anregungen von verschiedenen Akteuren mit in das Konzept aufgenommen. So gab es unter anderem eine Öffentlichkeitsbeteiligung, Gespräche mit Fachämtern und Beiräten sowie einen Workshop mit etwa 40 Beteiligten aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Die Entwicklungsziele sind auf die kommenden 10 bis 15 Jahre ausgelegt.
Hintergrund:
Der Stadtrat hat im April 2021 das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept“ (INSEK) für die Gesamtstadt Weißenfels beschlossen. Darin wurden Ziele für die Entwicklungen der nächsten zehn Jahre festgelegt. Im INSEK sind verschiedene städtebauliche Schwerpunkte dargestellt, welche im Nachgang detaillierter und konkreter untersucht und betrachtet werden müssen, um Maßnahmen zur Verbesserung des Wohn- und Lebensumfeldes und zur Stabilisierung der Gebiete ergreifen zu können. Zu diesen Schwerpunkten gehören die Weißenfelser Altstadt und die Mitte. Die Stadtviertel umfassen ein Gebiet von der Leipziger Straße (Luftlinie Bismarckturm) im Osten, der Schlossgartenschule und dem Georgenberg im Süden und dem Saaleufer im Norden. Im Westen wird das Areal von der Naumburger Straße und der Leopold-Kell-Straße eingefasst und reicht bis zur Harnischstraße. Beide Quartiere sind in den kommenden Jahren Schwerpunkte der Stadtentwicklung. Sie haben einen hohen Anteil an stadtbildprägenden und historisch bedeutsamen Gebäuden. Es handelt sich jedoch fast ausschließlich um private Eigentümer. Diese kleinteilige Eigentümerschaft, die großen baulichen Mängel und die sozialen Probleme vor Ort stellen die Stadtplaner vor besondere Herausforderungen.

– Gefahrenabwehrverordnung –
Der Weißenfelser Stadtrat hat eine neue Fassung der Gefahrenabwehrverordnung beschlossen (33 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen). Die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2013 tritt am 31. Dezember 2022 außer Kraft. Die neue Verordnung gilt ab 1. Januar 2023. Sie orientiert sich stark an einer Mustergefahrenabwehrverordnung, die das Land Sachsen-Anhalt für Gemeinden aufgestellt hat.
In der neuen Fassung der Verordnung wurden einige Veränderungen vorgenommen. So ist künftig beispielsweise Grillen auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Grünanlagen verboten. Davon ausgenommen sind offizielle öffentliche Grillplätze. Eine Auflistung dieser Plätze wird die Verwaltung bis zur nächsten Grillsaison vorlegen. Auch Feuer dürfen nur noch auf privaten Flächen entzündet werden. Ausdrücklich untersagt wird in der Verordnung zudem die Verunreinigung von öffentlichen Straßen und Anlagen; zum Beispiel durch Zigarettenstummel oder Sonnenblumenkernhülsen. Außerdem ist es verboten, sich auf öffentlichen Straßen und Anlagen niederzulassen, um Alkohol und andere berauschende Mittel zu konsumieren. Dies gilt insbesondere, wenn andere Personen durch Anpöbeln, Singen, Johlen oder ähnliche Unannehmlichkeiten belästigt werden. Zudem dürfen Straßenmusiker keine Verstärker mehr verwenden. Auch aggressives Betteln ist verboten. Bettelnde Personen dürfen folglich nicht den Weg verstellen, Verwünschungen aussprechen oder Körperkontakt suchen. Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 Personen sind anzeigenpflichtig. Darüber hinaus wurden Teile der bisherigen Regelungen neu formuliert.

– Handlungskonzept Kitas  –
Der Weißenfelser Stadtrat hat die Fortschreibung des Handlungskonzeptes für Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum 2023 bis 2035 beschlossen (34 Stimmen dafür, 1 dagegen). Die Fortschreibung des Konzeptes wurde notwendig, weil mittlerweile die 7. Regionalisierte Bevölkerungsprognose vorliegt, auf deren Grundlage die Entwicklung der Kindertageseinrichtungen geplant wird. Zudem wird der Burgenlandkreis die Bedarfsplanung der Kitas auf Kreisebene fortschreiben, sodass ein aktuelles städtisches Konzept von Vorteil ist.
Die 7. Bevölkerungsprognose erwartet bis zum Jahr 2035 einen Rückgang der in Weißenfels lebenden Kinder (Krippe: -15 Prozent, Kindergarten: -20 Prozent, Hort: -15 Prozent). In der Vergangenheit hatte sich jedoch gezeigt, dass die Anzahl der Kinder im Kita- und Hortalter entgegen der Prognose nicht abgenommen hatte, sondern sogar leicht angestiegen war. Die Werte der 7. Bevölkerungsprognose werden deshalb als negativster Verlauf angesehen.
Die Stadt Weißenfels hat die Kita-Landschaft unterteilt in Schwerpunkteinrichtungen und Bedarfseinrichtungen. Schwerpunkteinrichtungen müssen langfristig erhalten werden. Hier sind teilweise auch mittel- und langfristig Investitionen geplant. Zu den Schwerpunkteinrichtungen gehören zum Beispiel die Kitas „Anne Frank“, „Knirpsenland“ und „St. Elisabeth“. Bedarfseinrichtungen werden erhalten, solange ein Bedarf vorliegt. Dazu gehören zum Beispiel die Kitas „Kunterbuntes Kinderhaus“, „Zwergenstübchen“ und „Zwergenhaus am Park“. Die Kita „Haus unserer Kinder“ wird in der neuen Fassung des Handlungskonzeptes nicht mehr als Bedarfseinrichtung, sondern als Schwerpunkteinrichtung ausgewiesen. In der Kita sind mittel- bis langfristig Investitionen geplant. Auch eine Suche nach Standortalternativen ist denkbar. Darüber hinaus werden bis zum Jahr 2035 alle Bedarfseinrichtungen benötigt, um das Betreuungsangebot der Stadt Weißenfels aufrechtzuerhalten.
In Weißenfels leben derzeit 1.026 Kinder im Krippenalter, 1.275 Kinder im Kindergartenalter und 1.349 Kinder im Hortalter (Stand 12/2021). Davon werden von den städtischen Einrichtungen 511 Kinder in der Krippe, 1.143 Kinder im Kindergarten und 1.173 Kinder im Hort betreut. Aktuell bietet die Stadt Weißenfels insgesamt 684 Krippenplätze und 1.242 Kindergartenplätze an. Bis zu 479 könnten Krippen- und Kitaplätze könnten bis zum Jahr 2035 abgebaut werden. Die Veränderungsmöglichkeiten in den bestehenden Kitas sind ausreichend, um den negativsten Verlauf des Rückgangs im Betreuungsbedarf abzufangen. Eine Schließung von Betreuungseinrichtungen ist nicht notwendig.

– Freiwillige Feuerwehr –
Der Weißenfelser Stadtrat hat die Fortschreibung der Risikoanalyse beschlossen. Damit verbunden ist eine Bedarfsplanung für die Wehren (32 Stimmen dafür, 3 Enthaltungen). Die letzte Aktualisierung der Risikoanalyse fand im Jahr 2016 statt.
Die aktuelle Risikoanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass die 14 Ortsfeuerwehren der Stadt Weißenfels in der Lage sind, den vorhandenen Risiken gerecht zu werden. Damit das auch in Zukunft so bleibt, müssen aber neue Mitglieder gewonnen und ausgebildet werden. Aktuell sind 346 Kameradinnen und Kameraden für die Feuerwehr im Einsatz (Stand 31.12.2021). Notwendig wären mindestens 402 Einsatzkräfte.
Zudem sind Investitionen bei den Gerätehäusern und den Fahrzeugen notwendig. Insgesamt 9 der 14 Feuerwehrstandorte sind langfristig nicht mit den Vorgaben der Feuerwehrunfallkasse und der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung in Einklang zu bringen. Vor allem bei den Gerätehäusern Borau, Tagewerben und Uichteritz sind Investitionen notwendig.
In der Risikoanalyse wird zudem festgelegt, dass die Ortsfeuerwehren Großkorbetha und Kleinkorbetha zusammengelegt werden.
In der aktuellen Analyse wurde auch ermittelt, welchen Einfluss der Bau der Großen Saalebrücke im Jahr 2024 auf Risikoszenarien hat. Auch wenn die schnelle Verbindung zwischen Altstadt und Neustadt wegfällt, kann die Neustadt über die Umgehungsstraße (B 91) innerhalb der Hilfsfristen erreicht werden, wenn das Fahrzeug innerhalb von zwei Minuten nach Alarmierung ausrückt. Hierfür fanden mehrere Testfahrten zu unterschiedlichen Tageszeiten statt. Unabhängig davon sollen die Wehren der angrenzenden Ortsteile stärker mit in die Alarmierung eingebunden werden.

– Aufsichtsrat Servicegesellschaft Sachsen-Anhalt Süd mbH –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, Franz Patzschke in den Aufsichtsrat der Servicegesellschaft Sachsen-Anhalt Süd zu entsenden. Er wurde von der Fraktion „Wir Weißenfelser/ Bürger für Weißenfels/ Landgemeinden“ für diese Aufgabe vorgeschlagen.
Die Stadt Weißenfels hat zwei Sitze im Aufsichtsrat. Die Fraktion CDU-FDP-BfG hatte einst Manfred Rauner und die Fraktion „WW-BfW-LG“ den ehemaligen Oberbürgermeister Robby Risch als städtische Vertreter vorgeschlagen. Beide wurden mit Beschluss des Stadtrates in den Aufsichtsrat entsandt. Durch das Ende der Amtszeit von Robby Risch schied dieser aus dem Aufsichtsrat aus. Der Stadtrat musste deshalb über eine Neubesetzung entscheiden.  

– Zebrastreifen Beuditzstraße –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass die Beuditzstraße auf Höhe der Hausnummer 14 einen Zebrastreifen erhalten soll. Die Verwaltung soll die Errichtung des Überwegs rechtlich prüfen. Vor Ort befindet sich ein Parkplatz, den Patienten des dortigen Reha-Zentrums und Eltern aus der Kita „Kunterbunte Kinderträume“ nutzen. Der Zebrastreifen ermöglicht mehr Sicherheit beim Überqueren der Straße. Zudem werden die Personen am Übergang gebündelt und queren die Straße nicht an verschiedenen Stellen. Die Stadträte folgten mit dem Beschluss einem Antrag der Fraktion „Weißenfelser für Heimat und Familie“.
Auch die Stadtverwaltung befürwortet grundsätzlich das Vorhaben. Clemens Bumann, Fachbereichsleiter Technische Dienste und Stadtentwicklung, wies in einer Stellungnahme jedoch darauf hin, dass die Errichtung eines Zebrastreifens streng an rechtliche Vorgaben gebunden ist. So ist beispielsweise eine Verkehrszählung Voraussetzung. Diese kann jedoch aufgrund der Straßensperrungen und Umleitungsszenarien vor Ort aktuell nicht durchgeführt werden. Sobald es die Lage zulässt, wird die städtische Straßenverkehrsbehörde die Zählung aber durchführen.

– Weihnachtsbeleuchtung –
Eine kuriose Abstimmung gab es am 17. November 2022 im Weißenfelser Stadtrat. Die Fraktion „Weißenfelser für Heimat und Familie“ hatte in einem Antrag gefordert, dass die Stadt Weißenfels trotz Energiekrise bei der traditionellen Weihnachtsbeleuchtung keine Einsparungen vornimmt. Wie bereits mehrfach öffentlich mitgeteilt – unter anderem auch im Rahmen der vergangenen Stadtratssitzung – hat die Stadt Weißenfels derartige Sparmaßnahmen aber gar nicht vor. Die Mehrheit der Stadträte hat deshalb auf Grundlage eines Geschäftsordnungsantrages beschlossen, den Antrag der WHF-Fraktion von der Tagesordnung zu nehmen (29 Stimmen dafür, 6 dagegen).
Die Weihnachtsbeleuchtung wird in der Weißenfelser Altstadt wie in den Vorjahren angebracht. So werden beispielsweise der große Weihnachtsbaum am Markt, der Weihnachtsmarkt und die Jüdenstraße mit Lichterketten geschmückt. Auch die Herrnhuter Sterne werden am Markt und in der Jüdenstraße wieder aufgehängt. Da die Weihnachtsbeleuchtung fast ausschließlich über LED-Technik betrieben wird, wären die Einsparpotentiale sehr gering. Anders sieht es bei der Eislaufbahn aus, die in den vergangenen Jahren ein Highlight des Weihnachtsmarktes war. In diesem Jahr verzichtet die Saalestadt deshalb auf die Bahn und spart damit in den vier Weihnachtsmarktwochen so viel Strom, wie elf Familien in einem Jahr verbrauchen.