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Datum: 27.02.2024

Vorrangige Kompostierung von pflanzlichen Gartenabfällen anstelle der Verbrennung

Das Umweltamt des Burgenlandkreises informiert, dass es ab dem 1. März 2024 in Teilen des Burgenlandkreises wieder erlaubt ist, pflanzliche Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück zu verbrennen. Gestattet ist dies jedoch nur in den zu Weißenfels gehörenden Ortschaften, nicht aber in der Kernstadt Weißenfels und in Borau. Dabei sind sowohl die Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises als auch der Brandschutz und die Wetterlage zu beachten. Dennoch bittet das Umweltamt die Bürgerinnen und Bürger dringend darum, auf die Verbrennung zu verzichten und diese Abfälle stattdessen auf dem eigenen Grundstück z. B. durch Kompostierung zu verwerten oder in den 18 lokalen Annahmestellen abzugeben. Somit werden nicht nur Rauch, Qualm und Brandgeruch vermieden, sondern es kann auch ein Beitrag dazu geleistet werden, die Luftqualität zu verbessern. Außerdem werden die abgegebenen pflanzlichen Gartenabfälle sowohl zu qualitativ hochwertigem Kompost weiterverarbeitet, als auch im Kompostwerk Weißenfels zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt.

Folgende Annahmestellen der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd – AöR (AW SAS – AöR) bzw. ihrer Partner stehen zur Verfügung:

Wertstoffhof Weißenfels, Straße am Wehr in Weißenfels:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 10-17:30 Uhr
Samstag: 9-15 Uhr
Dienstag,Sonntag: geschlossen

Kompostwerk Weißenfels, Johann-Reis-Straße 21 in Weißenfels:
Montag-Freitag: 13-16 Uhr

Hinzu kommen 16 weitere Annahmestellen der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd AöR und ihrer Partner in der Umgebung:
-Wertstoffhöfe Naumburg, Zeitz
-Kompostplatz Nißma
-saisonale Annahmestellen in Freyburg, Bad Kösen, Eckartsberga, Hohenmölsen, Karsdorf, Kleinhelmsdorf, Kulkwitz, Laucha an der Unstrut, Lützen, Punkewitz, Roßleben, Saubach und Teuchern

 

Für private Anlieferer aus dem Burgenlandkreis ist die Abgabe einer Menge von maximal 1 m³ pro Anlieferung gebührenfrei. Darüber hinaus gehende Mengen sowie Grün- und Astschnitt von Gewerbebetrieben sind gebührenpflichtig und können nur im Kompostwerk Weißenfels, auf dem Kompostplatz Nißma oder auf dem Grün- und Astschnittplatz in Freyburg (Unstrut) abgegeben werden. Annahmebedingungen sowie Informationen zur Erreichbarkeit der Annahmestellen sind im aktuellen Abfallratgeber sowie auf www.awsas.de  nachzulesen.

Überdies wird durch die AW SAS – AöR die Möglichkeit geboten, Grün- und Astschnitt im 14-täglichen Rhythmus über die Biotonne oder Zusatzbiotonne im Holsystem entsorgen zu lassen. Allen Interessierten bietet die Übersicht „Entsorgungs- und Verwertungsweg von Grün- und Astschnitt“ auf www.awsas.de  (Rubrik Abfallentsorgung, Entsorgungs- und Verwertungswege) wissenswerte Informationen zur Weiterverarbeitung der Gartenabfälle im Burgenlandkreis.

Bürger, welche nicht mit Hauptwohnsitz im Burgenlandkreis gemeldet sind, können ihre Gartenabfälle gebührenpflichtig in das Kompostwerk Weißenfels, auf den Kompostplatz Nißma und auf dem Grün- und Astschnittplatz in Freyburg (Unstrut) bringen. Weiterhin kann auch kostenpflichtig die Grün- und Astschnittkarte der AW SAS – AöR erworben werden, welche die Anlieferung bis zu 1 m³ auf den o. g. 13 saisonalen Annahmestellen möglich macht. Informationen zum Erwerb der Karten finden Sie unter www.awsas.de.

Die pflanzlichen Gartenabfälle dürfen im Monat März jeweils montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr verbrannt werden. Eine Verbrennung an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen ist dagegen nicht zulässig. Mitarbeitende des Umweltamtes des Burgenlandkreises werden die Einhaltung der Vorschriften durch Kontrollen vor Ort überwachen. Festgestellte Verstöße gegen die Anforderungen kann die Behörde als Ordnungswidrigkeiten ahnden. In den letzten Jahren betraf das vor allem die Nichteinhaltung der Verbrennungszeiten am Wochenende und die Nichtbeachtung der Witterungsverhältnisse.

Wer dennoch verbrennt, sollte die Gartenabfälle grundsätzlich vorher komplett umschichten, um kleinere Tiere wie z.B. Igel, Mäuse, Vögel und Insekten, die die Haufwerke häufig als Unterschlupf nutzen, zu vertreiben. Ein bloßes Rütteln am Haufen reicht nicht aus, da sich die Kleintiere eher völlig ruhig verhalten, statt zu flüchten.

Die Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises, eine interaktive Übersichtskarte, wo verbrennen erlaubt ist, und weitergehende Informationen zu den Standorten aller Grün- und Astschnitt-Annahmestellen können über die Homepage des Burgenlandkreises unter: https://www.burgenlandkreis.de/de/abfallbeseitigung.html abgerufen werden. Für Anfragen, Hinweise und Beschwerden kann via Smartphone die mobile Internetseite http://umweltradar.blk.de genutzt werden. Aber auch der direkte Kontakt zum Umweltamt unter der E-Mail-Adresse umweltamt@blk.de oder der Telefonnummer 03443 / 372 241 ist möglich.