Heiratsbuch / Eheschließungen
Der Eheschließung geht deren Anmeldung (früher Aufgebot) voraus.
Die Verlobten müssen die Eheschließung bei dem Standesamt anmelden, in dessen Bezirk einer von ihnen mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist.
Die Anmeldung sollte persönlich beim Standesbeamten vorgenommen werden. Bedenken Sie bitte, dass eine Anmeldung der Eheschließung nur ein halbes Jahr gültig ist, also wenn Sie einen bestimmten Trautermin haben, kommen Sie bitte erst ein halbes Jahr vorher zur Anmeldung.
Informationen, welche Unterlagen Sie zur Anmeldung bringen müssen, erhalten Sie beim Standesamt Weißenfels. Bitte sprechen Sie dazu persönlich während der Öffnungszeit vor.
Sofern zur Anmeldung der Eheschließung ein Partner verhindert ist, so kann in diesem Fall eine schriftliche, formlose Vollmacht ausgestellt werden, in welcher unter anderem die künftige Namensführung in der Ehe eingetragen ist.
Der Standesbeamte benötigt verschiedene Unterlagen zur Prüfung der Ehevoraussetzungen. Im Anmeldeverfahren stellt er fest, ob die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Benötigen sie eine Heiratsurkunde aus den im Standesamt Weißenfels geführten Büchern lesen Sie bitte auf der Seite Urkundenanforderungen weiter.