Hornissen, Wespen und Co - nützlicher und harmloser als ihr Ruf
Aufgrund der sommerlichen Jahreszeit und trockenen Witterung sind derzeit vermehrt Hummeln, Wildbienen, Hornissen und Wespen in Wohn- und Siedlungsbereichen anzutreffen. Hornissen - welche bereits aufgrund ihrer Größe bei vielen Menschen Panik auslösen - aber auch Bienen, Hummeln und Wespen sind jedoch viel harmloser als ihr Ruf. Sie sind als Nützlinge sogar gemäß Bundesartenschutzverordnung i. V. m. § 44 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Darauf weist das Umweltamt des Burgenlandkreises hin.
Dementsprechend ist es verboten, wildlebende Tiere der besonders geschützten Arten zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Der Geltungsbereich dieser Regelung erfasst sowohl die freie Landschaft als auch den geschlossenen Siedlungsbereich. Ausnahmen oder Befreiungen von den Verboten können nur in besonderen Fällen zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind oder die Durchsetzung der Vorschrift zu unzumutbaren Belastungen führen würde. Wenn die Gefahr von nicht besonders geschützten Wespenarten, wie der Deutschen oder die Sächsischen Wespe ausgeht, dürfen sachkundige Personen oder Fachfirmen unmittelbar tätig werden. Im Vordergrund sollte hier die fachgerechte Umsiedlung der Tiere stehen. Eine Tötung der Tiere darf nur als letztes Mittel in Betracht kommen.
Sind besonders geschützte Arten wie Hornissen, Wildbienen, Hummeln oder auch Kreisel- und Knopfhornwespen betroffen, muss eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Burgenlandkreises eingeholt werden. Im Herbst sterben im Hornissen- und Wespenstaat außer der Königin, die sich einen sicheren Standort zum Überwintern sucht, alle Nestbewohner. Dann können Nester entfernt oder Einflugmöglichkeiten geschlossen werden.
Die Tiere sind im heimischen Garten jedoch auch sehr nützlich. Hornissen und Wespen vertilgen eine Vielzahl sogenannter Schadinsekten. Hummeln sowie Wildbienen leisten einen wichtigen Beitrag zur Bestäubung von Nutz- und Zierpflanzen. Hummeln, Wildbienen und Wespen stechen bzw. greifen nur an, wenn sie gestört, geärgert und etwa am Körper eingeklemmt oder gedrückt werden. Ein Wespenstich ist zwar schmerzhaft, aber ungefährlich, sofern keine Insektenstichallergie besteht. Bienen und Wespen lösen besonders häufig eine Insektenstichallergie aus, Hornissen eher selten. Sie sind in der Regel friedliche Tiere, die sich nur dann durch Stechen verteidigen, wenn sie sich angegriffen fühlen.
Für Rückfragen zum Schutzstatus der verschiedenen Arten, der Genehmigungspflicht und auch zur allgemeinen Aufklärung zu den beschriebenen Arten und Artengruppen stehen die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde des Burgenlandkreises per Telefon unter 03443/372241, per E-Mail an umweltamt@blk.de oder über das Umweltradar des Burgenlandkreises gern zur Verfügung.