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Datum: 05.09.2025

Stadtratssitzung September 2025

Der Weißenfelser Stadtrat kam am 04. September 2025 zur Sitzung im Ratssaal am Kloster zusammen. Insgesamt 28 Stadträte waren bei der Sitzung anwesend. Die Sitzung begann mit einer Schweigeminute für den ehemaligen Stadtrat und einstigen Oberbürgermeister Manfred Rauner. Themen der Tagesordnung waren:

Beschlüsse

– Ortswehrleitung Freiwillige Feuerwehr Kriechau–
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig für die Ortsfeuerwehr Kriechau Seffen Jaensch als Ortswehrleiter und Christian Piller als stellvertretenden Ortswehrleiter berufen. Die Kameraden wurden im Juni 2025 von den Feuerwehrleuten der Ortsfeuerwehr Kriechau gewählt, weil die Amtszeit des Ortswehrleiters abgelaufen war und die Amtslaufzeit des stellvertretenden Ortswehrleiters künftig zeitgleich laufen soll. Beide Kameraden besitzen die notwendige Ausbildung und Qualifikation für die Wehrleitung.
Das Kuriose: Steffen Jaensch und Christian Piller haben bereits in den vergangenen Jahren die Ortswehrleitung in Kriechau innegehabt; allerdings in vertauschten Positionen. So war bisher Christian Piller Ortswehrleiter und Steffen Jaensch sein Stellvertreter. Christian Poller wird aber auch in der neuen Funktion weiterhin federführend die Aufgabe der Aus- und Fortbildung übernehmen.

– Heinrich-Schütz-Haus –
Die Teuerungsrate in der Baubranche stellt die Stadt Weißenfels bei der denkmalgerechten Sanierung des Heinrich-Schütz-Hauses und der Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Musikergedenkstätte vor Herausforderungen. Der Weißenfelser Stadtrat hat deshalb eine Erhöhung der städtischen Eigenmittel um zwei Millionen Euro, auf insgesamt etwa 2,22 Millionen Euro beschlossen (24 Stimmen dafür, 4 Entahltungen). Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf etwa 6 Millionen Euro.
Hintergrund: Seit dem Jahr 2019 beschäftigen sich die Verantwortlichen bei der Stadt Weißenfels mit dem Bauvorhaben am Heinrich-Schütz-Haus. Bei dem entsprechenden Stadtratsbeschluss im April 2023 wurde noch von einer Gesamtinvestition in Höhe von 4,8 Millionen Euro ausgegangen. Es folgten die Gebäude- und Tragwerksplanung und die Erstellung der prüffähigen Bauunterlagen. Zur Umsetzung dieser Leistungen erhielt die Stadt Weißenfels einen Teilzuwendungsbescheid in Höhe von 450.000 Euro vom Land Sachsen-Anhalt. Die baufachliche Prüfung erfolgte anschließend durch das Bau- und Liegenschaftsmanagement des Landes Sachsen-Anhalt. All das sind langwierige Prozesse, zu denen die Stadt Weißenfels aber verpflichtet ist. Im Juli 2025 erhielt die Stadt Weißenfels das positive Prüfergebnis.
Die Gesamtinvestition in Höhe von 4 Millionen Euro würde zu 90 Prozent durch Strukturwandel-Fördermittel von Bund (3,6 Millionen Euro) und Land (177.500 Euro) finanziert werden. Der Eigenanteil der Stadt Weißenfels läge bei 222.500 Euro. Realistisch sind die Gesamtkosten aber mittlerweile auf 6 Millionen Euro gestiegen. Die Eigenmittel der Stadt Weißenfels erhöhen sich somit um 2 Millionen Euro. Die Stadt Weißenfels muss die Gesamtfinanzierung sicherstellen, um einen Zuwendungsbescheid über die Fördermittel zu erhalten.
Die Erhöhung des Eigenmittelanteils auf etwa 2,22 Millionen Euro war die einzige Möglichkeit zur Deckung des Finanzierungsdefizits. Da das Planungsbüro bei der Auswahl von Materialien und Bauweisen bereits auf Wirtschaftlichkeit geachtet hat, hätten Einsparungen an dieser Stelle zu qualitativen Beeinträchtigungen geführt oder wären mit den denkmalrechtlichen Auflagen nicht vereinbar gewesen. Die weitere Förderung aus Programmen des Bundes schließt die Richtlinie der Strukturwandel-Förderung aus. Generell gestaltet sich die Einwerbung von zusätzlichen Fördermitteln aufgrund des Zeitdrucks schwierig, da von Antragstellung bis zur Entscheidung zum Förderantrag in der Regel viele Monate vergehen. Zeit, welche die Stadt Weißenfels nicht hat, weil die erste Förderperiode aus dem Strukturwandelprogramm im Jahr 2029 endet.
Der Burgenlandkreis hat bereits im Jahr 2019 insgesamt 200.000 Euro für das Heinrich-Schütz-Haus zur Verfügung gestellt. Die WVW Wohnungsbau Wohnungsverwaltung GmbH hat im Jahr 2024 eine Kostenbeteiligung in Höhe von 66.400 Euro zugesichert und das Geld überwiesen (Abbruch Nikolaistraße 13). Zu einer weiteren Reduzierung der 2,22 Millionen Euro Eigenmittel sollen Spenden beitragen. Das Kuratorium des Heinrich-Schütz-Hauses, zu dem namenhafte Persönlichkeiten aus der gesamten Bundesrepublik gehören, hat seine Bereitschaft zur Akquirierung von Spendengeldern erklärt.

– Radverkehrskonzept –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig das Radverkehrskonzept der Stadt Weißenfels beschlossen.
Das Konzept soll dazu beitragen, dass Radfahrende sich sicherer und komfortabler in Weißenfels fortbewegen können und dass sie alle wichtigen Orte in der Stadt gut erreichen. Der Radverkehr soll stärker mit Bus und Bahn verknüpft werden. Um diese Ziele zu erreichen, werden im Konzept verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen. So zählt die Schaffung durchgängiger Radverbindungen für den alltäglichen Verkehr zu einem priorisierten Schritt. Vor allem die Innenstadt soll besser mit dem Fahrrad erreichbar sein. Außerdem sollen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an Orten wie Schulen oder Bahnhöfen sowie in der Innenstadt ausgebaut werden. Ein weiteres Ziel ist die Vernetzung der Ortschaften untereinander und zur Kernstadt durch gut ausgebaute Fahrradwege. Insgesamt werden etwa 120 bauliche Maßnahmen mit unterschiedlicher Priorität vorgeschlagen.
Die Qualitätsverbesserung im Radverkehr steigert auch die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt Weißenfels beim Radtourismus. Hier sollen gezielte Marketingmaßnahmen das Thema in den Fokus der Aufmerksamkeit rücken und Tages- oder Übernachtungsgäste gewinnen. Auch die Bildung spielt im Radverkehrskonzept eine Rolle. So sollen vor allem Kinder für das Thema Radverkehr sensibilisiert werden.
Die Erstellung des Radverkehrskonzeptes der Stadt Weißenfels erfolgte von Dezember 2023 bis August 2025 durch ein Planungsbüro aus Dresden. Das Konzept wurde im Mai 2025 im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt, woran sich ein umfangreicher Beteiligungsprozess der Ortschaften anschloss. Alle relevanten Hinweise wurden geprüft und – soweit fachlich und planerisch umsetzbar – in das Konzept eingearbeitet.
Die Erstellung des Radverkehrskonzeptes wurde mithilfe von Fördermitteln der Europäischen Union und des Landes Sachsen-Anhalt im Programm „Richtlinie zur Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum“ finanziert. Es handelt sich um eine 90-prozentige Förderung. Die verbleibenden zehn Prozent hat die Stadt Weißenfels aus Eigenmitteln finanziert. Nach spätestens 15 Jahren werden die umgesetzten Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes evaluiert und das Konzept gegebenenfalls fortgeschrieben.

– Kinderland –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die geplante Entwicklung des ehemaligen Kinderland-Gebäudes (Markt 23 und 24) im städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) Altstadt-Mitte* zu ergänzen. Dies betrifft sowohl die geplanten Maßnahmen als auch die voraussichtlichen Kosten und die Finanzierung. Die Darstellung im ISEK ist Voraussetzung dafür, dass für das Vorhaben Fördermittel aus dem Programm „Lebendige Zentren“ des Landes Sachsen-Anhalt bewilligt werden können. Das ISEK Altstadt-Mitte stammt aus dem Jahr 2022. Damals war die Entwicklung des ehemaligen Kinderlands noch kein Thema gewesen. 
Die WVW Wohnungsbau Wohnungsverwaltung Weißenfels GmbH hat das unsanierte ehemalige Kinderland-Gebäude am Markt 23/24 im Jahr 2023 erworben. Mithilfe von Städtebaufördermitteln aus dem Programm „Lebendige Zentren“ soll zügig eine Sanierung der zwei zusammengehörigen Gebäude erfolgen. Es handelt sich um ein Einzeldenkmal aus dem 17. Jahrhundert. Die historische Fassade soll deshalb erhalten werden. Im Erdgeschoss soll Raum für Gastronomie geschaffen werden. In den oberen Geschossen sollen Büroräume entstehen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 4 Millionen Euro geschätzt. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der WVW und einer bereits in den Jahren 2022/2023 bewilligten Förderung im Programm „Lebendige Zentren“ für die Förderung privater Bauvorhaben in Höhe von 850.000 Euro. Die Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes würden die Attraktivität der Innenstadt erhöhen. Es resultieren positive Effekte für Handel, Tourismus und das soziale Miteinander.
*Das ISEK Altstadt-Mitte legt für die nächsten zehn Jahre städtebauliche Ziele und Maßnahmen fest, um eine Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen zu erreichen.

– Gartenbaubetrieb Burgwerben –
Am südlichen Ortseingang von Burgwerben befindet sich ein Gartenbaubetrieb mit Blumenverkauf der Familie Wiegand, der künftig auch für Veranstaltungen genutzt werden kann; beispielsweise für Hochzeiten, Geburtstage, Tagungen oder Seminare. Das hat der Weißenfelser Stadtrat beschlossen und dafür einer entsprechenden Änderung im Bebauungsplan zugestimmt. Zuvor war die Nutzung vor Ort auf den Gartenbaubetrieb mit Blumenverkauf und den kleinen Verkaufsladen beschränkt.
Bei der Änderung des Bebauungsplans wurde die breite Öffentlichkeit und Behörden beteiligt. Es waren keine Änderungen der Planungen notwendig.

– Solarpark Zorbau –
Ein Solarpark soll im einem 200-Meter-Korridor entlang der Autobahn A9 im Abschnitt zwischen Schüco und der Abfahrt Weißenfels entstehen. Der Großteil der Fläche gehört zu Zorbau. Nur eine kleine Teilfläche betrifft Weißenfelser Stadtgebiet. Entsprechend des Baugesetzbuches werden derartige Vorhaben entlang von Autobahnen privilegiert, um den Ausbau von erneuerbaren Energien und damit die Energiewende in Deutschland voranzutreiben. Im Flächennutzungsplan der Stadt Weißenfels war die Fläche bisher für Landwirtschaft vorgesehen. Der Weißenfelser Stadtrat erteilte kein Einvernehmen zur Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlagen (20 Stimmen dagegen, 8 Enthaltungen). Im Stadtentwicklungsausschuss wurde das Vorhaben zuvor ebenfalls abgelehnt (6 Stimmen dagegen, 5 dafür, 3 Enthaltungen). Auch wenn das Vorhaben damit deutlich von der Stadt Weißenfels abgelehnt wird, hat die Kommune rechtlich keine Handhabe die Umsetzung des Solarparkes zu verhindern.

– Annahme Sponsoring-Gelder –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, eine Sponsoring-Vereinbarung mit Sport- und Freizeitbetreib Weißenfels anzunehmen (27 Stimmen dafür, 1 Enthaltung). Es geht um 7.500 Euro, welche die Stadt Weißenfels für die Finanzierung des 4. Weißenfelser „Laufes gegen Gewalt“ einsetzt. Der Eigenbetrieb ist damit Hauptsponsor des diesjährigen Benefizlaufes. Der Sponsoring-Partner erhält im Gegenzug Werbemöglichkeiten.

– Widmungen von Straßen –
Die Weißenfelser Stadtverwaltung erarbeitet aktuell das Straßenbestandsverzeichnis neu. Im Rahmen dieser Arbeiten fallen Versäumnisse auf. Der Weißenfelser Stadtrat hat deshalb mehrere Widmungen von Straßen beschlossen. Die Otto-Schlag-Straße, die Straße In der Bürgermark und die Johann-Beer-Straße waren bisher öffentliche Privatstraßen und werden nun dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Stadt Weißenfels ist Eigentümerin der drei Flurstücke.

– Richtlinie über Ehrungen –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig die Anpassung der Richtlinie über Ehrungen der Stadt Weißenfels beschlossen. Die Überarbeitung hat eine Arbeitsgruppe vorgenommen, welche aus jeweils einem Mitglied der Fraktionen bestand.
Die höchste Ehrung, welche die Stadt Weißenfels vornehmen kann, ist die Verleihung des Ehrenbürgerrechts. Entsprechend der neuen Richtlinie wird die Möglichkeit für diese Auszeichnung nur noch aller fünf Jahre gegeben sein. Damit wird die Wertschätzung und große Bedeutung des Ehrenbürgerrechts bewahrt und es werden wirklich nur außergewöhnliche Persönlichkeiten ausgezeichnet. Bisher erfolgte die Auszeichnung im Rahmen einer gesonderten Feierstunde. Dies ist nun auch bei städtischen Veranstaltungen möglich. Das Geschenk im Wert von 500 Euro wurde gestrichen. Es soll künftig eine Anstecknadel für Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger hergestellt werden.
Die größten Änderungen gibt es bei der zweithöchsten Ehrung: den verdienten Bürgerinnen und Bürgern. Hierfür wird künftig die Ehrbezeichnung Ehrenmedaille verwendet. Für die Auszeichnung wird entsprechend eine Ehrenmedaille angefertigt. Die neutrale Bezeichnung passt in der Begrifflichkeit besser zur Ehrennadel, der dritten möglichen Ehrung der Stadt Weißenfels. Sowohl für die Ehrenmedaille als auch für die Ehrennadel wurden die vorschlagsberechtigten Personen auf den Stadtratsvorsitzenden und die Ortschaftsräte (Beschluss Ortschaftsrat) ausgeweitet. Die Auszeichnungen erfolgen nicht mehr nur anlässlich des Stadtfestes oder des Neujahrsempfangs, sondern auch im Rahmen passender Veranstaltungen. Die Ehrenmedaille kann entsprechend der neuen Richtlinie nur noch aller zwei Jahre vergeben werden. Zudem sind maximal drei Ehrennadeln pro Jahr möglich. Auf diese Weise wird die Wertschätzung der Ehrauszeichnung bewahrt.
In der neuen Richtlinie wurde auch das Verfahren zur Verleihung von Ehrungen festgeschrieben. Eine Jury, bestehend aus Stadträten, wird künftig mithilfe einer festen Bewertungsmatrix mit objektiven Kriterien die Vorschläge prüfen und bewerten sowie eine Empfehlung an den Stadtrat aussprechen.
Die neue Richtlinie enthält auch Regelungen zur Eintragung ins Ehrenbuch der Stadt Weißenfels und zur Ernennung von Ehrenmandatsträgern. So können sich ins Ehrenbuch der Stadt Weißenfels Personen eintragen, die durch vorbildliches, bürgerschaftliches Verhalten Verdienste erworben haben oder sich durch beispielhafte Einzelleistungen zum Wohle der Stadt verdient gemacht haben. Personen, die seit Mai 1990 mindestens drei Wahlperioden im Stadtrat oder im Ortschaftsrat vertreten waren, können zum Ehrenmandatsträger ernannt werden.