Weißenfelser Straßenverkehrsbehörde personell unterbesetzt
Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Weißenfels ist vom 26. bis 29. Mai 2026 personell knapp besetzt. Aus diesem Grund können in dem Zeitraum keine Anträge auf bauliche Sondernutzung sowie die dazugehörenden verkehrsrechtlichen Anordnungen bearbeitet werden. Aufgrund einer generellen personellen Unterbesetzung wird es voraussichtlich bis Ende August 2026 zu Beeinträchtigungen bei der verkehrsrechtlichen Antragsbearbeitung im Rahmen der Durchführung von Baumaßnahmen kommen.