Reisepass abholen
Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Sie möchten Ihren Reisepass abholen? Informieren Sie sich hier.
Allgemeine Informationen
Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der Sie ihn beantragt haben.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Sie die Ausstellung beantragt haben.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Siehe auch
- Reisepass
- Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
- Reisepass ausstellen neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass express beantragen
- Reisepass für Minderjährige beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass für Volljährige beantragen
- Reisepass im Ausland beantragen
- Reisepass melden wegen Diebstahl
- Reisepass melden wegen Verlust
- Reisepass melden wegen Wiederauffinden
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Zusätzlichen Reisepass beantragen