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Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben und schon vor der Erteilung der Baugenehmigung mit der Errichtung von einzelnen Bauabschnitten beginnen möchten, benötigen Sie eine Teilbaugenehmigung für diese Bauarbeiten.

Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung. Im Antrag geben Sie an, mit welchen einzelnen Bauteilen oder Bauabschnitten Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung beginnen möchten.

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Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Errichtung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.

Verfahrensablauf

Eine Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie digital oder schriftlich.

Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:

  • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Teilbaugenehmigung bezieht und welche Baumaßnahmen er umfasst.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu ergänzen beziehungsweise zu beheben.

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Teilbaugenehmigung:

  • wenn der Bauantrag in Bezug auf die zur Teilbaugenehmigung beantragten Baumaßnahmen vollständig ist
  • das beschriebene Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (digital oder schriftlich)

Falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Fristen

keine

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

Weitere Informationen

Wenn Ihnen eine Teilbaugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Gebühren

  • Gebühr: 50,00 - 1500,00 Euro
    Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab: - Aufwand für die Prüfung der Teilbaugenehmigung - Erwartete Kosten der Bauausführung Die Gebühren für die Teilbaugenehmigung sind auf die Gebühr für die Baugenehmigung anzurechnen, soweit sie 150 € übersteigen.

Siehe auch