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Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Allgemeine Informationen

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.

Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)

Die elektronische Wohnsitzanmeldung bietet einen sogenannten „medienbruchfreien Dienst". Das heißt, Sie können alle Schritte online durchführen.

Hier können sie Ihren Wohnsitz online anmelden oder ummelden:

wohnsitzanmeldung.gov.de

Ihre Online-Anmeldung wird anschließend digital und sicher an die Meldebehörde der Stadt Weißenfels übermittelt. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die Meldebehörde steht Ihnen zeitnah eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Die Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises können Sie selbstständig über den Online‐Dienst und die AusweisApp aktualisieren. Der spätere Versand eines Anschreibens der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und dem Wohnortaufkleber für den Reisepass erfolgt automatisiert. Die Aufkleber werden nach Anleitung eigenständig angebracht. Damit entfällt der Gang zum Bürgerbüro komplett.

Voraussetzung für die digitale Anmeldung

Voraussetzung für die digitale Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis mit aktivierter Onlineausweisfunktion und PIN, ein BundID-Konto sowie die aktuelle Version der AusweisApp. Für EU-Bürgerinnen und Bürger ist der Service mit eID-Karte möglich.

Die eWA kann mit einem Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder an einem PC mit Kartenlesegerät genutzt werden. Am einfachsten ist die Nutzung mit Ihrem Smartphone.

Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein Service der Freien und Hansestadt Hamburg für ganz Deutschland.

Voraussetzungen

  • Sie müssen umgezogen sein.
  • Sie müssen eine eID-Karte besitzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Aktuelle amtliche Meldebestätigung

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Rechtsgrundlage(n)

§ 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__4.html

§ 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__6.html

§ 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__7.html

§ 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__12.html

§ 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__20.html

§ 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__21.html

§ 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__25.html

§ 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PauswV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__36b.html