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Bauvorbescheid

Was ist ein (Bau-)Vorbescheid?

Vor der Einreichung eines Bauantrags kann ein Antrag auf einen Bauvorbescheid gestellt werden. Dieser gibt Auskunft über die planungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit eines geplanten Bauvorhabens und dient der Klärung einzelner, konkret formulierter Fragestellungen. Dazu zählen beispielsweise die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise, die Lage des Gebäudes oder einzelne Festsetzungen des Bebauungsplans.

Der Bauvorbescheid bietet Bauherren frühzeitig rechtliche Orientierung und Sicherheit in Bezug auf die abgefragten Punkte. Gleichzeitig können mögliche baurechtliche Hürden bereits im Vorfeld erkannt und geklärt werden. Dies kann dazu beitragen, das spätere Baugenehmigungsverfahren effizienter und zügiger durchzuführen.

Der Bauvorbescheid ist für die Baugenehmigungsbehörde hinsichtlich der entschiedenen Fragen bindend. Er gilt in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren, kann jedoch auf Antrag verlängert werden.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Die Antragsstellung kann vor Ort in der Behörde oder direkt Online gestellt werden.

Hier finden Sie den Online Dienst zur Beantragung des (Bau-)Vorbescheids.

Wer kann einen Antrag auf Vorbescheid stellen?

Einen Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage) kann grundsätzlich jede Person stellen, die ein Bauvorhaben plant. Dazu gehören insbesondere Bauherren, Grundstückseigentümer sowie von diesen beauftragte Architekten oder Planer.

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Bevor Sie mit Ihrer Antragstellung starten, prüfen Sie bitte, ob mindestens folgende Unterlagen im PDF-Format vorliegen:

  • Lageplan des Grundstücks bzw. einen Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Skizzen oder Entwurfszeichnungen des geplanten Vorhabens
  • Konkrete Fragestellung (z. B. planungsrechtliche Zulässigkeit, Abstandsflächen, Geschossigkeit)

Sofern Sie den Antrag online stellen, werden das Antragsformular sowie die Beschreibung des Vorhabens anhand Ihrer Angaben im Antragsassistenten automatisch erstellt. Diese Unterlagen müssen daher nicht im Vorfeld vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass die hochzuladenden PDF-Dateien nicht geschützt sein dürfen. Sie dürfen weder einen Passwortschutz enthalten noch andere Einschränkungen aufweisen.

Welche Kosten fallen für den Antragsteller an?

Die Gebühren für einen Bauvorbescheid richten sich nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Die Gebühr bemisst sich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand oder nach dem Wert des Gegenstands der Amtshandlung.

Je nach Aufwand kann eine Gebühr zwischen 75,00 EUR und 2.500,00 EUR anfallen. Die für den Bauvorbescheid erhobene Gebühr wird bis zur Hälfte auf die Gebühr für eine spätere Baugenehmigung angerechnet, sofern dadurch die jeweilige Mindestgebühr nicht unterschritten wird.