Stadtratssitzung April 2026
Der Weißenfelser Stadtrat kam am 23. April 2026 zur Sitzung im Ratssaal am Kloster zusammen. Insgesamt 27 Stadträte waren bei der Sitzung anwesend. Themen der Tagesordnung waren:
Beschlüsse
– Jugendbeirat –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig Adrian Hoppstock und Til Wasserzieher für den Jugendbeirat der Stadt Weißenfels berufen. Das Mandat gilt für zwei Jahre.
Die Räte hatten im Dezember 2025 zwölf Jugendliche für den neu gegründeten Jugendbeirat berufen. Damals wurden alle Bewerbungen für die ehrenamtliche Mitgliedschaft in dem Beirat berücksichtigt. Der Weißenfelser Jugendbeirat besteht entsprechend der Satzung aber aus 13 ehrenamtlichen Mitgliedern. Anfang des Jahres 2026 legten Laura Schulze und Jannick Meyer ihr Mandat aus persönlichen Gründen nieder. Nach aktuellem Stand ist folglich immer noch ein Platz im Beirat frei.
Hintergrund:
Die Stadt Weißenfels lebt eine offene und partizipative Gesellschaft. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind ein zentraler Bestandteil dieses Selbstverständnisses. Seit Sommer 2024 trafen sich Mitarbeiterinnen des Amtes für Sozialraumentwicklung der Stadt Weißenfels in regelmäßigen Abständen mit 8 bis 13 Jugendlichen, die sich für die Saalestadt engagierten und jugendnahe Projekte wie beispielsweise das Sommerkino realisierten. Zusammen mit ihnen wurde im Jahr 2025 die Satzung für den Jugendbeirat erarbeitet. Entsprechend dieser vertreten die Beiratsmitglieder die Interessen der Kinder und Jugendlichen (vordergründig im Alter zwischen 12 und 27 Jahren) in der Stadt Weißenfels und fungieren stellvertretend als deren Sprachrohr. Der Jugendbeirat wird in kommunale Entscheidungsprozesse eingebunden. Der Jugendbeirat gestaltet kommunale Entwicklungen mit, indem die Mitglieder im Stadtrat und in den Ausschüssen Stellungnahmen und Empfehlungen zu verschiedenen Themen abgeben, eigene Anregungen einbringen und Fragen der Stadträte beantworten. Es wird ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis angestrebt. Die Vorsitzende des Jugendbeirats ist Emely Franke. Ihre Stellvertreterin ist Maria Anastasia Mavromatis. Der Jugendbeirat arbeitet unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell ungebunden. Bei der Tätigkeit wird der Jugendbeirat von Mitarbeitenden des Amtes für Sozialraumentwicklung unterstützt und beraten. Die Beiratssitzungen sind öffentlich.
– Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Prüfbericht des Landesrechnungshofes über den Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Prüfbericht des Landesrechnungshofes über die überörtliche Schwerpunktprüfung des Sport- und Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels im Zusammenhang mit der Sanierung der Schwimmhalle zugestimmt. Anlass der Prüfung war ein Ersuchen des Oberbürgermeisters Martin Papke im September 2024. Der Prüfbericht wurde im November 2025 vom Landesrechnungshof vorgelegt.
In seiner Stellungnahme machte Martin Papke klar, dass der Bericht des Landesrechnungshofes als Anlass für eine konsequente Weiterentwicklung der bestehenden Steuerungs- und Kontrollstrukturen genutzt wurde. So wurde laut Martin Papke festgelegt, dass das Dienstrecht der Weißenfelser Stadtverwaltung vollumfänglich und uneingeschränkt auch im Eigenbetrieb Anwendung finden wird.
Die Aufarbeitung der Feststellungen des Landesrechnungshofes wurde durch die Stadt Weißenfels mit oberster Priorität behandelt. Im Rahmen einer Klausurtagung auf dem Kloster Huysburg stellten sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Oberbürgermeister einen Maßnahmenplan zusammen. Dieser beinhaltet im Ergebnis 42 Maßnahme, die folgende Ziele verfolgen:
-vollumfängliche Sicherstellung der Dokumentationspflicht
-Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit stärken
-Herstellung einer arbeitsfähigen Organisation im Eigenbetrieb
-Einführung und Kontrolle des Mehraugenprinzips
-Informationspflicht innerhalb der Verwaltung regeln, um das Informationsrecht der Gremien zu wahren
-Instrumente des Projektmanagements einführen
-Vergaberegelungen rechtmäßig umsetzen und Compliance vollziehen.
Hierfür zog sich die Arbeitsgruppe für drei Tage aus dem Verwaltungsalltag zurück, um sich ausschließlich mit den Feststellungen und Empfehlungen des Landesrechnungshofes zu befassen und entsprechende Konsequenzen für das künftige Handeln innerhalb des Eigenbetriebs und der gesamten Verwaltung zu erstellen. Die Arbeitsgruppe tritt nun in regelmäßigen Treffen zusammen, um die Umsetzung der Maßnahmen voranzutreiben.
Unter anderem wurde eine Neufassung der Betriebssatzung des Sport- und Freizeitbetriebs der Stadt Weißenfels erstellt. Diese muss vom Stadtrat noch beschlossen werden. Entsprechend der Satzung sollen künftig keine Bauprojekte mehr in alleiniger Verantwortung des Sport- und Freizeitbetriebs durchgeführt werden. Der Eigenbetrieb ist zwar entsprechend der überarbeiteten Satzung für die Errichtung und den Betrieb öffentlicher Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadt Weißenfels zuständig. Die Errichtung dieser Einrichtungen und insbesondere die im Zusammenhang damit stehenden Vergaben sind künftig allerdings unter Nutzung der personellen und fachlichen Ressourcen der Stadtverwaltung durchzuführen. Unter Bezugnahme auf die Dienstanweisung der Stadt zu Vergaben ist die Vergabestelle der Stadtverwaltung von nun an bei jeglichen Vergabeverfahren, welche die entsprechenden Wertgrenzen überschreiten, zu beteiligen. Außerdem wird die Betriebsleitung beispielsweise zu einer geordneten Aktenführung verpflichtet, um Geschäftsvorgänge nachvollziehbar, vollständig und revisionssicher zu dokumentieren. Die Einsichtnahme in diese Akten des Eigenbetriebs durch den Oberbürgermeister ist jederzeit zu gewährleisten. Ebenso werden von der Stadtverwaltung derzeit Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen erarbeitet, um transparente und verbindliche Vorgaben für sämtliche Arbeitsprozesse zu schaffen. Martin Papke hat darüber hinaus veranlasst, dass im Rahmen seines Berichts für den Stadtrat ab Juni 2026 sämtliche geplante und laufende Förderprojekte aus den Fachbereichen und Ämtern der Stadt Weißenfels fortlaufend den Räten dargestellt werden.
Unabhängig davon hielt Martin Papke in seiner Stellungnahme fest, dass es sich nach diesseitiger Auffassung bei der gescheiterten Sanierung der Schwimmhalle um einen Einzelfall gehandelt hat. Er schreibt, dass die erforderlichen organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Eigenbetrieb grundsätzlich vorlagen, allerdings im konkreten Fall nicht mit der gebotenen Konsequenz angewendet wurden. Die nun durch die Stadt Weißenfels getroffenen Maßnahmen tragen laut Martin Papke diesem Umstand Rechnung und gewährleisten künftig eine verlässliche und regelkonforme Umsetzung. Mögliche Schadensersatzansprüche, welche sich aus der fehlenden Umsetzung der vorhandenen Vorgaben durch zuständige Personen ergeben, werden derzeit vollumfänglich geprüft.
– Biogasanlage Tagewerben –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig geplanten Änderungen in der Biogasanlage in Tagewerben sein Einvernehmen erteilt. Die Anlage befindet sich im Norden der Ortschaft an der Straße Happberg und wird von der Biogas Reichardtswerben GmbH betrieben. Aus Ringergülle und Festmist wird Biogas erzeugt, das ins Netz des örtlichen Gasversorgungsunternehmens eingespeist wird. Das Unternehmen hat nun beim Landesverwaltungsamt einen Antrag auf die Genehmigung von einigen Änderungen an der Anlage gestellt. So soll die Inputmenge von 36.000 Tonnen pro Jahr auf 81.000 Tonnen pro Jahr erhöht werden. Die erzeugte Rohbiogasmenge steigt damit von derzeit 2,1 Millionen Kubikmeter pro Jahr auf geplante 3,2 Millionen Kubikmeter pro Jahr. Möglich wird dies unter anderem durch die Errichtung von drei emissionsdichten Gärrestlagerbehältern, eines emissionsdichten Vorlagebehälters für Gülle und eines Biogasheizkessels zur Anpassung der Wärmeversorgung der Anlage. Die drei Gärrestlagerbehälter sollen im Norden der Anlage gebaut werden, wo sich derzeit ein Güllestapelbecken befindet. Dieses wird für die Maßnahme zurückgebaut.
– Wohngebiet „Alte Stallanlagen“ in Reichardtswerben –
Der Weißenfelser Stadtrat hat eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans für das Wohngebiet „Alte Stallanlagen“ in Reichardtswerben beschlossen. Die zur Verfügung stehende Fläche erhöht sich damit von etwa 22.800 Quadratmeter auf knapp 24.400 Quadratmeter.
In Reichardtswerben befand sich in der Friedensstraße die ehemalige Betriebsfläche der LPG Tierproduktion. Die Tierhaltung wurde in den 1990er Jahren aufgegeben. Für die weitere gewerbliche Nutzung wurde in den Jahren 1996 und 1997 ein Bebauungsplan aufgestellt, der durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes im Jahr 2000 aber für nichtig erklärt wurde. Die Flächen lagen dann viele Jahre brach. Bis ein Investor das Gebiet erwarb und im April 2024 einen Antrag auf die Erarbeitung eines Bebauungsplanes zur Wohnbebauung stellte. Entstehen sollen vor Ort Einzel- und Doppelhäuser. Zum Schutz vor Gewerbelärm soll zudem eine Lärmschutzwand errichtet werden.
– Wohngebiet „Selauer Straße“ –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, für ein zwei Hektar großes Gebiet an der Selauer Straße (ehemaliges Kasernengelände der Westgruppe-Truppen der sowjetischen Streitkräfte) einen Bebauungsplan für die Errichtung von Wohngebäuden aufzustellen. Das Areal gehört der ERMA GmbH & Co.KG aus Egelsbach, die auch die Kosten für das Bebauungsplanverfahren trägt. Das Grundstück befindet sich im Osten von Weißenfels und im Westen von Borau.
– Industriegebiet Merseburg Süd-West (Leuna III) –
Westlich des Chemieparks Leuna soll auf einer etwa 260 Hektar großen Fläche das neue Industriegebiet „Merseburg Süd-West“ (Leuna III) entstehen. Der Saalekreis und die Stadt Merseburg erstellen hierfür einen Bebauungsplan. Die Weißenfelser Stadträte befürworten mehrheitlich das Vorhaben (18 Stimmen dafür, 5 dagegen, 4 Enthaltungen).
Anlass für die Pläne ist der Strukturwandel. Auf Basis der Kohlevorkommen entstand vor Ort einst die Chemieindustrie. Sowohl die Rohstoffe als auch die energiewirtschaftlichen Grundlagen unterliegen Transformationen, die zu Umstrukturierungen in der Industrie führen. Die Digitalisierung und die Entwicklung nachhaltiger Produktionsprozesse tragen ebenfalls zu dieser Dynamik bei. Für den Standort Merseburg-Leuna gibt es immer wieder Anfragen internationaler Unternehmen für eine Ansiedlung. Jedoch stehen keine großen zusammenhängenden Flächen hierfür zur Verfügung. Diese Situation soll mit dem neuen Industriegebiet „Merseburg Süd-West“ behoben werden. Auf dem Gebiet sollen sich überwiegend Betriebe der chemischen Industrie ansiedeln – insbesondere forschungs- und technologieorientierte Unternehmen mit neuen Wertschöpfungsketten. Für die Stadt Weißenfels wäre das Industriegebiet ein Gewinn. In den nördlichen Ortschaften und in der Neustadt (Sanierungsgebiet) finden Arbeitskräfte attraktiven Wohnraum und eine sehr gute Infrastruktur. Für die Bürgerinnen und Bürger der Saalestadt entstehen in direkter Umgebung neue Arbeitsplätze.
– Wirtschaftlichkeitsbetrachtung –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass künftig eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für Investitionen und Instandsetzungen durchgeführt werden muss, wenn diese eine festgelegte Wertgrenze überschreiten. Als Wertgrenze wurde beispielsweise für Hochbaumaßnahmen 1 Million Euro, für Tiefbaumaßnahmen 800.000 Euro und für Instandhaltungsmaßnahmen 100.000 Euro festgelegt.
In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden verschiedene Lösungsansätze hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit dargestellt und verglichen. Gegenübergestellt werden unter anderem Anschaffungs-, Herstellungs- und Folgekosten. Auch mögliche Zuschüsse oder Fördermittel sollen einbezogen werden. Bei Baumaßnahmen sind außerdem Pläne, Kostenberechnungen und ein Bauzeitplan vorzulegen. Ausnahmen sind dringende Instandsetzungen zum Beispiel bei Gefahr für Leib und Leben.
– Spende ÖSA –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, eine Spende der ÖSA-Versicherung in Höhe von 6.000 Euro anzunehmen. Die Spende ist zweckgebunden und soll für die Grundschule Großkorbetha eingesetzt werden. Es handelt sich um eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 3.000 Euro für den Einbau einer Einbruchmeldeanlage und in Höhe von 3.000 Euro für die Errichtung einer Brandmeldeanlage in der Schule.