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Antrag auf Baugenehmigung

Was ist eine Baugenehmigung?

Wenn Sie ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben errichten, ändern oder in seiner Nutzung verändern möchten, benötigen Sie vor Beginn der Baumaßnahme eine Baugenehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Die Baugenehmigung bestätigt, dass Ihr Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und durchgeführt werden darf.

Mit dem Online-Dienst können Sie Ihren Bauantrag vollständig digital bei der Stadt Weißenfels einreichen.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Die Antragsstellung kann vor Ort in der Behörde oder direkt Online gestellt werden. Hier finden Sie den Online Dienst zur Beantragung einer Baugenehmigung (§ 71 i. V. m. § 63 BauO LSA).

Hier finden Sie den Online Dienst zur Beantragung einer Baugenehmigung (§ 71 i. V. m. § 63 BauO LSA).

Für welche Vorhaben kann der Online-Dienst genutzt werden?

Der Online-Dienst kann für genehmigungspflichtige Bauvorhaben genutzt werden, insbesondere für:

  • Neubauten
  • An- und Umbauten
  • Nutzungsänderungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen
  • bauliche Änderungen an bestehenden Anlagen
  • sonstige genehmigungspflichtige Vorhaben nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Ob für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist, erfahren Sie bei der Bauaufsichtsbehörde oder Ihrem Entwurfsverfasser.

Wer kann den Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind:

  • Bauherren
  • Grundstückseigentümer
  • Erbbauberechtigte
  • bevollmächtigte Vertreter

Für die meisten genehmigungspflichtigen Bauvorhaben ist die Mitwirkung eines bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers (z. B. Architekt oder Bauingenieur) erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Art und Umfang des Vorhabens können unter anderem folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Bauantrag (nach Möglichkeit via Online Dienst eingereicht)
  • Lageplan
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Berechnungen zu Flächen und umbautem Raum
  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutznachweis
  • Nachweis der gesicherten Erschließung
  • weitere fachliche Nachweise

Die konkret erforderlichen Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Bauvorhaben und den Vorgaben der Bauvorlagenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Bearbeitungsdauer

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Frist verlängert werden.

Gültigkeit der Baugenehmigung

Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wird oder die Bauarbeiten länger als zwei Jahre unterbrochen werden. Auf Antrag kann die Geltungsdauer verlängert werden.