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Antrag auf Teilbaugenehmigung

Was ist eine Teilbaugenehmigung?

Mit einer Teilbaugenehmigung können Sie bereits vor der Erteilung der endgültigen Baugenehmigung mit bestimmten Bauarbeiten beginnen. Dies betrifft insbesondere die Herstellung der Baugrube sowie einzelne Bauteile oder Bauabschnitte eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens. Voraussetzung ist, dass bereits ein Bauantrag eingereicht wurde.

Die Teilbaugenehmigung ermöglicht es, zeitkritische Bauabschnitte vorzuziehen und dadurch den Projektablauf zu beschleunigen. Die Entscheidung über die endgültige Baugenehmigung bleibt hiervon unberührt.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Die Antragsstellung kann vor Ort in der Behörde oder direkt Online gestellt werden. Mit dem Online Dienst können Sie Ihren Bauantrag vollständig digital bei der Stadt Weißenfels einreichen.

Hier finden Sie den Online Dienst zur Beantragung einer Teilbaugenehmigung nach § 73 BauO LSA.

Wann ist eine Teilbaugenehmigung sinnvoll?

Eine Teilbaugenehmigung kann beispielsweise beantragt werden, wenn:

  • Erd- und Gründungsarbeiten vorgezogen werden sollen,
  • einzelne Bauabschnitte frühzeitig begonnen werden müssen,
  • Terminvorgaben eingehalten werden sollen,
  • längere Liefer- oder Bauzeiten zu berücksichtigen sind.

Die Teilbaugenehmigung eignet sich insbesondere für größere oder zeitkritische Bauvorhaben.

Voraussetzungen

Für die Beantragung einer Teilbaugenehmigung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es wurde bereits ein Bauantrag für das Gesamtvorhaben eingereicht.
  • Die vorzeitig auszuführenden Bauabschnitte sind eindeutig bezeichnet.
  • Die erforderlichen Bauvorlagen liegen vor.
  • Die Genehmigungsfähigkeit des betreffenden Bauabschnitts kann beurteilt werden.
Wer kann den Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind:

  • Bauherren
  • Grundstückseigentümer
  • Erbbauberechtigte
  • bevollmächtigte Vertreter

In der Regel erfolgt die Antragstellung durch den bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Antragstellung werden in der Regel benötigt:

  • Angaben zum bereits eingereichten Bauantrag
  • Beschreibung der vorzeitig auszuführenden Bauabschnitte
  • gegebenenfalls ergänzende Bauzeichnungen
  • erforderliche Nachweise und Berechnungen
  • weitere projektbezogene Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens.

Wichtige Hinweise

Die Teilbaugenehmigung berechtigt ausschließlich zur Durchführung der ausdrücklich genehmigten Bauabschnitte. Sie ersetzt nicht die spätere Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben. Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Anzeige muss mindestens eine Woche vor Baubeginn erfolgen.

Gültigkeit

Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung nicht mit der Ausführung begonnen wird oder die Bauarbeiten länger als zwei Jahre unterbrochen werden. Auf Antrag kann die Frist verlängert werden.