Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen
Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
                           Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
 - Schutz vor Ladendieben
 - Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
 
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.