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Datum: 09.10.2026

Stadtratssitzung Oktober 2026

Der Weißenfelser Stadtrat kam am 8. Oktober 2026 zur Sitzung im Ratssaal am Kloster zusammen. Insgesamt 28 Stadträte waren bei der Sitzung anwesend. Themen der Tagesordnung waren unter anderem:

Beschlüsse

– Neuberufung für Behindertenbeirat –
Der Weißenfelser Stadtrat hat Norbert Rohloff in den Weißenfelser Behindertenbeirat berufen. Nach der Abberufung eines Beiratsmitgliedes im Juli 2026 war ein Sitz unbesetzt. Insgesamt hatten sich drei Personen für das Ehrenamt beworben. Neben Norbert Rohloff standen Christian Lehmann-Raschdorf und Steffen Landmann zur Wahl.  
Hintergrund:
Im Jahr 2009 wurde durch den Stadtrat der Stadt Weißenfels beschlossen, einen Behindertenbeirat zu gründen. Der Behindertenbeirat wurde ins Leben gerufen, um die Weichen für eine aktive und direkte Beteiligung von Menschen mit Behinderung in der Weißenfelser Kommunalpolitik zu stellen. Die Beiratsmitglieder verschaffen den Belangen der Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderung gegenüber dem Stadtrat, seinen Ausschüssen und der Verwaltung Gehör. Sie beziehen beispielsweise Stellung zu bestimmten städtischen Angelegenheiten und Bauvorhaben. Auch Anregungen und Empfehlungen, welche Menschen mit Beeinträchtigungen betreffen, bringen sie ein. Damit haben sie einerseits eine beratende Funktion und nehmen andererseits Einfluss auf Gestaltung und Entwicklung der Stadt.

– Entschädigungssatzung für Freiwillige Feuerwehr –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig eine Änderung der Entschädigungssatzung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Weißenfels beschlossen. Bereits im September 2026 hatten die Räte eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen beschlossen und die Stadtverwaltung aufgefordert, die Satzung dementsprechend zu ändern. Die Stadträte folgten mit ihrem Beschluss den Forderungen der Wehrleitung. Die Änderung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die jährlichen Mehrkosten betragen etwa 35.000 Euro.
Künftig wird die Entschädigungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt als Bezugsgröße für die Entschädigungen genutzt. Darin werden unter anderem Obergrenzen für Entschädigungen der Ehrenamtler festgelegt. Da bei Pauschalen und Sitzungsgeldern der Stadträte der Rahmen zur Obergrenze ausgenutzt wird, soll im Sinne einer Gleichbehandlung gleiches nun auch für Feuerwehrleute gelten. Die Obergrenze für den Verdienstausfall beträgt 40 Euro pro Stunde.  
Der Aufwand für die Funktionen und die Einsatzdienste wurde ebenfalls gemäß dem Vorschlag des Stadtwehrleiters angepasst. Alle übrigen Positionen wurden gemäß der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes um 10,6 Prozent erhöht.
Die Stadträte sehen in der Mehrbelastung für den städtischen Haushalt einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit der Stadt Weißenfels. Die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden stehen Tag und Nacht bereit, um bei Bränden, technischen Hilfeleistungen, Unfällen, Unwettern und weiteren Einsatzlagen schnell und zuverlässig Hilfe zu leisten. Dabei setzen sie sich Gefahren aus. Zudem sind die Anforderungen an die Feuerwehr in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen (Ausbildung, Fortbildung, Technik, Führungsverantwortung, …). Die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen soll ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung sein. Zudem soll sie dabei helfen, weiterhin neue Ehrenamtliche für die wichtige Feuerwehrarbeit und für Leitungsfunktionen gewinnen zu können.

– Flächennutzungsplan und Bebauungsplan JVA –
In Weißenfels soll ein Neubau der Justizvollzugsanstalt (JVA) errichtet werden. Der Weißenfelser Stadtrat hat in diesem Zusammenhang eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Im Anschluss haben die Stadträte einen neuen Bebauungsplan für das Sondergebiet Justizvollzugsanstalt „Am Sandberg“ beschlossen. Die Entwürfe beider Pläne wurden von den Räten bereits im Juni 2026 beschlossen. Zu den Unterlagen gehört auch ein Schallgutachten und ein Geruchsgutachten. Zudem wurde der Umweltbericht aktualisiert. Nach der damaligen Beschlussfassung folgte eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Rahmen dieser gingen aber keine Hinweise oder Anregungen von Bürgerinnen oder Bürgern ein. Die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden berühren die Grundzüge der Planung nicht, sodass keine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig ist. Die Beschlüsse sind ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Baurecht.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel zum Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet. Den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes hatten die Stadträte Mitte Juni 2025 beschlossen. Im Dezember 2025 folgte die endgültige Standortentscheidung des Landes Sachsen-Anhalt, wonach der JVA-Neubau in Weißenfels und nicht wie zunächst geplant in Halle-Tornau errichtet werden soll. Das Land rechnet mit einer Gesamtinvestition im dreistelligen Millionenbereich. Der notarielle Kaufvertrag für das Grundstück Am Sandberg wurde mittlerweile mit dem Land Sachsen-Anhalt geschlossen.
Die Pläne weisen ein etwa 24,4 Hektar großes Gebiet im Ortsteil Langendorf nahe der Auffahrt zur Autobahn A9 als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Justizvollzugsanstalt aus. Vor Ort dürfen ausschließlich Gebäude und Anlagen zum Betrieb der JVA errichtet werden. Zulässig sind viergeschossige Häuser. Die bestehende 110-Kilovolt-Stromleitung der Deutschen Bahn, die aktuell über das gesamte Plangebiet verläuft, wird an den östlichen Rand verlegt.
Aufgrund der Nähe zur Autobahn A9 und zur Bundesstraße B91 ist vor allem nachts mit erhöhter Lärmbelästigung zu rechnen. Am Gebäude sind deshalb Lärmminderungsmaßnahmen vorzunehmen.

– Boden- und Bauschuttaufbereitungsanlage Tagewerben –
Der Weißenfelser Stadtrat hat den Entwurf einer Änderung des Flächennutzungsplanes für die Boden- und Bauschuttaufbereitungsanlage „Am Happberg“ in Tagewerben beschlossen (27 Stimmen dafür, 1 Enthaltung). Das etwa 2,6 Hektar große Gebiet an der Straße Am Happenberg Nahe der Biogasanlage ist entsprechend des aktuell geltenden Flächennutzungsplans als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen. Die Änderung des Flächennutzungsplans sieht eine Zweckbestimmung zum Betrieb einer Boden- und Bauschuttaufbereitungsanlage vor. Zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt eine Öffentlichkeitsbeteiligung.

– Pumptrack-Anlage –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, mit dem Einsatz von Fördergeldern und städtischen Eigenmitteln am Standort Selauer Straße 6 eine Pumptrack- und Kleinskate-Anlage zu errichten (21 Stimmen dafür, 3 dagegen, 4 Enthaltungen). Der Standort der neuen Anlage befindet sich auf dem Sportareal oberhalb des Netto-Parkplatzes. Der Pumptrack wird im Bereich der selten genutzten Kugelstoßanlage gebaut.
Die Stadt Weißenfels rechnet mit Gesamtkosten in Höhe von etwa 358.000 Euro. Eine Bewerbung um Projektförderung bei der LEADER-Aktionsgruppe Montanregion Sachsen-Anhalt Süd e.V. wurde positiv bewertet, sodass die Saalestadt einen Förderantrag bei der Investitionsbank für EFRE-Fördergelder einreichen darf. Die Förderquote beträgt 75 Prozent (etwa 268.000 Euro). Der Eigenanteil der Stadt Weißenfels an den Gesamtkosten würde demnach etwa 90.000 Euro betragen.
Eine Pumptrack-Anlage ist ein befestigter Rundkurs mit Wellen, Mulden und Steilkurven. Die Anlage kann mit Fahrrädern, Scootern, Skateboards, Inlineskates und Laufrädern befahren werden. Die Fortbewegung erfolgt überwiegend durch „Pumpen“, also durch gezielte Gewichtsverlagerung des Körpers, sodass kaum getreten werden muss. Spielerisch werden Gleichgewicht, Koordination, Motorik und Ausdauer trainiert. Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sind beim Befahren möglich, sodass die Anlage für verschiedene Altersgruppen interessant ist. Mit der Pumptrack- und Kleinskate-Anlage entsteht ein neuer Treffpunkt im öffentlichen Raum, der Sport, soziale Begegnung und Aufenthaltsqualität miteinander verbindet.
Der Bau einer Pumptrack-Anlage ist seit Längerem Thema in der Stadt Weißenfels. Im Rahmen der Planungen wurde unter anderem über den Standort diskutiert. Der zunächst favorisierte Standort in der Markwerbener Straße erwies sich wegen nachbarrechtlicher Hürden als ungeeignet. Ein weiterer Standort im Bereich der Großen Deichstraße hätte aufgrund von umfangreichen Beräumungsmaßnahmen den finanziellen Rahmen gesprengt. In der LEADER-Bewerbung für eine Projektförderung war zunächst ein Areal nördlich der Stadthalle als Standort ausgewiesen. Da im Antragsverfahren aber eine wasserrechtliche Genehmigung gefordert wurde und diese sowohl mit Zeitverzug als auch mit gutachterlichen Zusatzkosten verbunden gewesen wäre, fiel die Wahl letztendlich auf den Standort in der Selauer Straße.