Datum: 27.02.2024
Vorrangige Kompostierung von pflanzlichen Gartenabfällen anstelle der Verbrennung
Pflanzliche Gartenabfälle dürfen im Monat März verbrannt werden. Dennoch bittet das Umweltamt dringend darum, auf die Verbrennung zu verzichten und diese Abfälle stattdessen auf dem eigenen Grundstück z. B. durch Kompostierung zu verwerten oder in den 18 lokalen Annahmestellen abzugeben. Mehr