Beschulung außerhalb des Schuleinzugsbereichs beantragen
Sie möchten, dass Ihr Kind eine Schule außerhalb Ihres Wohnbezirks besucht? Dafür können Sie einen Antrag stellen.
Allgemeine Informationen
Normalerweise besucht Ihr Kind die Schule in dem Bezirk, in dem Sie wohnen. In besonderen Fällen kann Ihr Kind auch eine andere Schule besuchen - dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt.
Verfahrensablauf
- Damit Ihr Kind eine Schule außerhalb ihres Wohnbezirks besuchen kann, geben Sie einen Antrag bei Ihrem aktuellen Schulträger ab
- Der bisherige und der für die gewünschte Schule zuständige Schulträger müssen zustimmen.
- Die betroffenen Schulen werden angehört, bevor eine Entscheidung fällt.
Ob Sie den Antrag online möglich stellen können, entscheidet Ihr Schulträger.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für einen Wechsel des Schuleinzugsbereichs gelten, entscheidet der jeweilige Schulträger.
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag der Erziehungsberechtigten an den bisherigen Schulträger und
- Erklärung, warum Ihr Kind eine andere Schule besuchen soll
- Kopien von Unterlagen, die den Grund für den beantragten Schuleinzugsbereichswechsel belegen.
Gebühren
keine
Frist
Mögliche Fristen für Anträge zum Wechsel des Schuleinzugsbereichs legen die Schulträger fest.
Bearbeitungsdauer
Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.
Formulare
Keine, es genügt ein formloser schriftlicher oder elektronisch signierter Antrag.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte stellen sie ausführlich und nachvollziehbar dar, warum der Besuch der Schule in deren Schulbezirk Sie wohnen eine unzumutbare Härte darstellt und fügen Sie Dokumente (Kopie) bei, die dies belegen.